562 Sachsen von 1833—1848.
taxe 1). Einen fruchtbaren Boden fanden alle diese Bestrebungen
in dem seit etlichen Jahren kräftig erwachten Vereinsleben,
welches die Förderung der verschiedensten gemeinnützigen Zwecke
sich zur Aufgabe machte. 1841 wurde die sächsische Renten-
versicherungsanstalt gegründet, Kirchenrath Döhner in Zwickau
stiftete einen Verein zur Verbreitung guter Volksschriften, eben-
daselbst wurde aus einer Schenkung zweier Ungenannter für
einen der volkreichsten und ärmsten Landestheile ein Kreis-
krankenstift, in Dresden 1844 die Diaconissenanstalt, 1845
durch den Verein zum Frauenschutz ein Zufluchtsort für ver-
waiste Töchter aus gebildeten Ständen, Kleinkinderbewahr-
anstalten in vielen Städten errichtet, 1846 das 1836 als
Erziehungs= und Rettungshaus für Waisen armer Lehrer er-
öffnete Pestalozzistift zu Dresden erweitert; in Leipzig bildete
sich ein Privatsparcassenverein, in Chemnitz ein solcher zur
Fortbildung junger Handwerker, Turn= und Feuerlöschvereine
entstanden überall, auch die Gymnasiallehrer gründeten, wie die
sächsischen Ingenieure bereits 1846 gethan hatten, einen Verein
für die Interessen ihres Berufes.
Wo alle Triebe des Volkslebens mit solcher Kraft hervor-
brachen, wie hätte da der stärkste von ihnen, der dem innersten
Marke entkeimende nationale Gedanke, nicht auch sich entfalten
und die Hülle des traditionellen Particularismus sprengen
sollen! Der mannhafte Kampf Schleswig-Holsteins für seine
gefährdete Nationalität, der auch dem blödesten Auge die Trost-
losigkeit der politischen Gestaltung Deutschlands klar machte,
die Eröffnung des Vereinigten Landtags in Preußen, der trotz
seiner primitiven Unvollkommenheit die Herzen und Sinne des
deutschen Volkes unwiderstehlich von den constitutionellen Kam-
mern der kleineren Staaten hinweg= und auf sich zog, brachten
eine tiefe Umwälzung der politischen Denkweise hervor; die
Wucht der materiellen Interessen trieb selbst die Widerwilligen
zu größerer Annäherung aneinander. Zwischen den mittel-
1) Okonomierath Reuning im Archiv der politischen Otonomie 7,
eft 2.