Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Das Mänministerium Braun. 5609 
sätzen bekehrt. Am Lussen fand die feierliche Vereidigung des 
Militärs auf die Verfassung statt, das Generalcommando wurde 
dem Kriegsministerium untergeordnet, am 23sten die Presse frei- 
gegeben, alle Untersuchungen wegen Preßvergehen niedergeschlagen, 
am 30sten sagte sich das Ministerium formell von den Aus- 
nahmegesetzen des deutschen Bundes von 1832 los, deren un- 
verweilte Aufhebung zu beantragen der sächsische Bundestags- 
gesandte instruiert war, die Beaufsichtigung der Universität 
durch einen Regierungsbevollmächtigten, das Verbot der Stu- 
dentenverbindungen und der Collegienzwang kamen in Wegfall, 
den 17. April folgte eine Amnestie für politische Verbrechen, den 
3. Juli die Aufhebung der geheimen Conduitenlisten, die Kreis- 
directionen wurden angewiesen bei Bestätigung von Gemeinde- 
beamten auf die politische Richtung keine Rücksicht zu nehmen, 
der amtliche Sprachgebrauch wurde vereinfacht. 
Es war eine überaus schwierige Aufgabe, welche das unter 
so außerordentlichen Umständen ans Ruder gelangte Ministerium 
auf seine Schuitern nahm. Abgesehen von den großen poli- 
tischen Fragen sah es eine Fluth von Anträgen, Beschwerden 
und Vorstellungen auf sich einstürzen, deren jede von einem 
bürgerfreundlichen Ministerium Berücksichtigung verlangte 1) und 
denen allen es sich doch unmöglich recht machen ließ. Nicht 
lange, so fand man an dem neuen Ministerium zu mäkeln. 
Anstoß gab schon, daß die Verpflichtung der in evangelicis be- 
auftragten Minister trotz ihrer Erklärung, sie nähmen Anstand 
den Eid auf die symbolischen Bücher zu leisten, kurz darauf 
dennoch „auf die in hiesigen Landen angenommene reine Lehre 
der lutherischen Kirche“ geschah, eine auf Schrauben gestellte 
Formel, welche die symbolischen Bücher nicht nannte aber meinte, 
und in dieser Zweideutigkeit ein rechtes Abbild von der inneren 
Haltlosigkeit des ganzen Ministeriums. Einmüthig scharten 
sich zwar alle Gemäßigten um dasselbe, wohl erkennend, daß 
1) Selbst auf eine anouyme Eingabe von Predigtamts- Candidaten 
fühlte v. d. Pfordten sich veranlaßt durch öffeutliche Bekanntmachung zu 
antworten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.