Das Mänministerium Braun. 5609
sätzen bekehrt. Am Lussen fand die feierliche Vereidigung des
Militärs auf die Verfassung statt, das Generalcommando wurde
dem Kriegsministerium untergeordnet, am 23sten die Presse frei-
gegeben, alle Untersuchungen wegen Preßvergehen niedergeschlagen,
am 30sten sagte sich das Ministerium formell von den Aus-
nahmegesetzen des deutschen Bundes von 1832 los, deren un-
verweilte Aufhebung zu beantragen der sächsische Bundestags-
gesandte instruiert war, die Beaufsichtigung der Universität
durch einen Regierungsbevollmächtigten, das Verbot der Stu-
dentenverbindungen und der Collegienzwang kamen in Wegfall,
den 17. April folgte eine Amnestie für politische Verbrechen, den
3. Juli die Aufhebung der geheimen Conduitenlisten, die Kreis-
directionen wurden angewiesen bei Bestätigung von Gemeinde-
beamten auf die politische Richtung keine Rücksicht zu nehmen,
der amtliche Sprachgebrauch wurde vereinfacht.
Es war eine überaus schwierige Aufgabe, welche das unter
so außerordentlichen Umständen ans Ruder gelangte Ministerium
auf seine Schuitern nahm. Abgesehen von den großen poli-
tischen Fragen sah es eine Fluth von Anträgen, Beschwerden
und Vorstellungen auf sich einstürzen, deren jede von einem
bürgerfreundlichen Ministerium Berücksichtigung verlangte 1) und
denen allen es sich doch unmöglich recht machen ließ. Nicht
lange, so fand man an dem neuen Ministerium zu mäkeln.
Anstoß gab schon, daß die Verpflichtung der in evangelicis be-
auftragten Minister trotz ihrer Erklärung, sie nähmen Anstand
den Eid auf die symbolischen Bücher zu leisten, kurz darauf
dennoch „auf die in hiesigen Landen angenommene reine Lehre
der lutherischen Kirche“ geschah, eine auf Schrauben gestellte
Formel, welche die symbolischen Bücher nicht nannte aber meinte,
und in dieser Zweideutigkeit ein rechtes Abbild von der inneren
Haltlosigkeit des ganzen Ministeriums. Einmüthig scharten
sich zwar alle Gemäßigten um dasselbe, wohl erkennend, daß
1) Selbst auf eine anouyme Eingabe von Predigtamts- Candidaten
fühlte v. d. Pfordten sich veranlaßt durch öffeutliche Bekanntmachung zu
antworten.