Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Die Mairevolution 1849. 633 
schwerer waren die durch den Anblick der blutigen Scenen 
abgestumpften Soldaten zu zügeln, und namentlich im Innern 
der Häuser, wo eine Überwachung nicht mäglich war, mag ihrer 
erbarmungslosen Wuth manches unnsthige Opfer gefallen sein. 
Manche hatten auch die den Cernierungstruppen gegebene 
Weisung, die Regierung nicht unnsthigerweise mit Gefangenen 
zu belästigen und das Hauptaugenmerk nur auf das Habhaft- 
werden der Rädelsführer zu richten, falsch verstanden und der 
Kriegsminister mußte den erbikterten Soldaten in Erinnerung 
bringen, daß. Unbewaffnete und Gefangene unter dem Schutze 
der Gesetze und der bewaffneten Macht stünden. Nach fünf 
Tagen ununterbrochener Anstrengung und vier ohne eigentliche 
Ruhe, meist unter Gewehr, zum Theil im Regen zugebrachten 
Nächten war jedoch die Erschspfung so groß, daß General 
v. Schirnding es für unumgänglich hielt ihnen eine Rast zu 
gönnen. Er ließ daher, obgleich in der Frühe des Zien noch 
das Füsilierbataillon des 24. Infanterieregiments aus Berlin. 
eintraf, den Angriff an diesem Tage nicht fortsetzen; soweit 
thunlich wurden die Truppen auf der ganzen Linie abgelöst, 
nur bei den Sachsen konnte dies wegen ihrer Schwäche und 
der weiten Ausdehnung ihrer Stellung nicht vollständig ge- 
schehen; auch dauerte das Feuergefecht trotzdem ununterbrochen 
fort. Das Ministerium, welches am 6ten durch die Ernennung 
des Regierungsraths Rich. v. Friesen zum Minister des Innern 
verstärkt ) und vom Könige ermächtigt worden war alle un- 
aufschiebbaren Regierungshamlungen auch ohne seine eingeholte 
Entschließung vorzunehmen, verhing den Kriegszustand über 
Dresden und drei Meilen im Umkreis und ernannte den 
General v. Schirnding zum Oberbefehlshaber der bewaffneten 
Macht, während dem Generalmajor v. Mangoldt das Commando 
1) „Fürchtet keine Reaction“, rief der neuernannte Minister in einer 
Bekanntmachung vom 7. Mal dem Volke zu, „keine Verletzung der Ver- 
kassung, lkeine Beschränkung der Freiheit, wir gehen zu demselben Ziele 
der sesten Begründung einer deutschen Verfassung. Wir werden sle nur 
errelchen, wenn wir den Weg des unerschlitterlichen, unkeugsamen Rechte 
nicht verlassen.“
	        
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