656 Sachsen von 1818—1854.
zusammenhangenden Areals von mindestens 150 Ackern be-
schränkte. Jene zwar wurde als durch die Dringlichkeit geboten
von der Kammer gegen 4 Stimmen genehmigt; als aber in
der Debatte über die letztere Minister v. Friesen den erhobenen
Anklagen mit der Herausforderung antwortete, die Kammer
möge deshalb gegen ihn wegen Verfassungsverletzung Beschwerde
führen, so wurde demgemäß beschlossen. Die Verordnung vom
7. Mai genehmigte die Kammer, vorläufig von der Frage der
Gesetzmäßigkeit derselben ganz absehend, nur unter verschiedenen
Milderungen der den Kriegszustand betreffenden Paragraphen.
Durch diese Beschlüsse erledigte sich zugleich ein Antrag v. Watz-
dorfs, sämtliche Minister wegen Verfassungsverletzung in An-
klagestand zu versetzen 1).
Während sich auf diese Weise die oppositionelle Stellung
der Rammern zum Ministerium immer deutlicher entwickelte,
warteten dieselben von Woche zu Woche vergeblich auf die an-
gekündigten Regierungsvorlagen, namentlich auf die am meisten
ersehnten größeren Organisationsgesetze. Dieses Hinhalten ließ
kaum eine andere Deutung zu, als daß der Regierung über-
haupt nichts daran liege mit diesen Kammern etwas zu Stande
zu bringen, denn die an dieselben gelangenden Entwürfe waren
abgesehen von einigen minder wichtigen nur eben solche, deren
sie zur Stärkung ihrer Gewalt gegen die Revolution bedurfte:
außer dem Aufruhrgesetze das über das Vereins= und Ver-
sammlungsrecht und das definitive Wahlgesetz, welches letztere
an Stelle des verunglückten Experiments von 1848 das Zwei-
kammersystem, die indirecte Wahl' für die zweite und einen
Census von 25 Thlrn. für das active Wahlrecht zur ersten
Kammer wiederherstellen sollte; da aber der Entwurf die
politischen Wahlen ausschließlich auf den Gemeindeverband ba-
sierte und außerdem die Kammern argwöhnten, daß die Re-
gierung, sobald sie das Wahlgesetz habe, sie heimschicken werde,
so wurde die Berathung desselben bis zur Vorlegung der ver-
sprochenen Gemeindeordnung verschoben.
1) Der König lieb demselben den Kammerherrnschlüssel absordern.