Das Continentalsystem. 59
Manufacturwaaren an; es war Veranstaltung getroffen, damit
unmittelbar nach Veröffentlichung des neuen Tarifs allerwärts
rasch und zu gleicher Zeit die Nachforschung nach denselben,
beziehentlich ihre Wegnahme, stattfinde.
Die Rheinbundstaaten, zu schweigendem Gehorsam gewöhnt
und durch gegenseitiges Mißtrauen gespalten, konnten nicht
daran denken, sich dieser neuen Tyrannei zu widersetzen. Für
Sachsen zumal wurde sie um so härter, je entschiedener dieses
System der zeitherigen sächsischen Handelspolitik widersprach,
am härtesten aber für Leipzig, dessen Geschäft sich vorzugsweise
um englische Waaren bewegte und das ebendeswegen die arg-
wöhnischen Blicke des Kaisers ganz besonders auf sich zog.
Den schüchternen Einwand des Königs, ein so hoher Impost
werde die ganze sächsische Baumwollspinnerei und weberei
vernichten und 400000 Menschen brodlos machen, fertigte der
Kaiser kurz damit ab, daß die Preissteigerung allgemein und
überall eintreten werde. Um nun wenigstens dem Gesetze seine
rückwirkende Kraft zu nehmen, gegen die sich das Rechtsgefühl
des Königs sträubte, verbot zwar das Patent vom 1. October
1810 alle Handelsverbindungen mit England und vdessen Co-
lonien, unterwarf aber die im Decrete von Trianon aufge-
führten Colonialwaaren erst vom 8. October an, wenn sie
durch auswärts vorgekommene Confiscation in den Handel
kämen, beim Eingang nach Sachsen dem durch den Tarif vom
5. August vorgeschriebenen Impost. Allein des Kaisers be-
stimmte Erklärung 1) ließ keine Wahl, und wollte man nicht
selbst die Einmischung der französischen Douane hervorrufen,
so mußte das anbefohlene System in seiner ganzen Ausdehnung
zur Anwendung gebracht werden So wurde denn durch ein
weites Patent vom 29. October der Impost auch auf die
bereits eingeführten Waaren, sowie auf die Speditions,
Commissions= und Transitogüter ausgedehnt. Alles, was sich
chun ließ, war, daß man für die Entrichtung des Impostes
lange Termine stellte und die Ausführung Männern übertrug,
1) Corresp. de Nop. XXI, 251.
1810