Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Das Continentalsystem. 59 
Manufacturwaaren an; es war Veranstaltung getroffen, damit 
unmittelbar nach Veröffentlichung des neuen Tarifs allerwärts 
rasch und zu gleicher Zeit die Nachforschung nach denselben, 
beziehentlich ihre Wegnahme, stattfinde. 
Die Rheinbundstaaten, zu schweigendem Gehorsam gewöhnt 
und durch gegenseitiges Mißtrauen gespalten, konnten nicht 
daran denken, sich dieser neuen Tyrannei zu widersetzen. Für 
Sachsen zumal wurde sie um so härter, je entschiedener dieses 
System der zeitherigen sächsischen Handelspolitik widersprach, 
am härtesten aber für Leipzig, dessen Geschäft sich vorzugsweise 
um englische Waaren bewegte und das ebendeswegen die arg- 
wöhnischen Blicke des Kaisers ganz besonders auf sich zog. 
Den schüchternen Einwand des Königs, ein so hoher Impost 
werde die ganze sächsische Baumwollspinnerei und weberei 
vernichten und 400000 Menschen brodlos machen, fertigte der 
Kaiser kurz damit ab, daß die Preissteigerung allgemein und 
überall eintreten werde. Um nun wenigstens dem Gesetze seine 
rückwirkende Kraft zu nehmen, gegen die sich das Rechtsgefühl 
des Königs sträubte, verbot zwar das Patent vom 1. October 
1810 alle Handelsverbindungen mit England und vdessen Co- 
lonien, unterwarf aber die im Decrete von Trianon aufge- 
führten Colonialwaaren erst vom 8. October an, wenn sie 
durch auswärts vorgekommene Confiscation in den Handel 
kämen, beim Eingang nach Sachsen dem durch den Tarif vom 
5. August vorgeschriebenen Impost. Allein des Kaisers be- 
stimmte Erklärung 1) ließ keine Wahl, und wollte man nicht 
selbst die Einmischung der französischen Douane hervorrufen, 
so mußte das anbefohlene System in seiner ganzen Ausdehnung 
zur Anwendung gebracht werden So wurde denn durch ein 
weites Patent vom 29. October der Impost auch auf die 
bereits eingeführten Waaren, sowie auf die Speditions, 
Commissions= und Transitogüter ausgedehnt. Alles, was sich 
chun ließ, war, daß man für die Entrichtung des Impostes 
lange Termine stellte und die Ausführung Männern übertrug, 
1) Corresp. de Nop. XXI, 251. 
1810
	        
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