Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Glerkönigsentwurf vom 27. Februnar 1850. 668 
sie von der Bundesregierung ganz ausgeschlossen waren, möglichst 
bald ein Ende zu machen. In vertraulichen Conferenzen zu 
München arbeiteten v. d. Pfordten und der sächsische Gesandte 
Graf Hohenthal mit den Vertretern von Hannover und Würtem- 
berg am 17. Januar einen Gegenemwurf zur Reform der 
Bundesverfassung aus, in welchem die Mittelstaaten vor allem 
sich selbst auf Kosten der Kleinen bedacht hatten, die ein- 
heitliche Spitze durch ein Directorium ersetzt und diesem ein 
Staaten- und ein Volkshaus an die Seite gestellt war. Osterreich, 
so war die Meinung der königlichen Regierungen, sollte die 
Vorlage dieses Entwurfs auf sich nehmen; es war daher eine 
schmerzliche Enttäuschung, als Fürst Schwarzenberg sich dessen 
weigerte, ihnen anheimstellte ihr Werk selbst gemeinschaftlich in 
Wien und Berlin vorzulegen, das Staatenhaus rundweg ver- 
warf, die Beschränkung des Volkshauses auf 240 Mitglieder 
und als unerläßliche Bedingung den Eintritt Gesamtösterreichs 
in den Deutschen Bund verlangte. Hannover trat in Folge 
dieser Forderungen von den Verhandlungen zurück, nicht so die 
sächsische Regierung, die sogar mit großer Beflissenheit auf die- 
selben eingieng. In einer besonderen Denkschrift setzte sie aus- 
einander, daß nach dem Scheitern des preußischen Versuchs 
nichts übrig bleibe als sich der österreichischen Ansicht anzu- 
schließen, daß die größeren, lebenskräftigen Staaten in ihrer 
bisherigen Selbständigkeit innerhalb des Bundes sich ferner be- 
wegen, die schwächeren dagegen durch Vereinigung zu größeren 
Gruppen sich die Mittel zu gleicher Lebensfähigkeit verschaffen 
könnten. Dieses System habe den Hauptvortheil, daß das in 
den Kleinstaaten nicht durchführbare constitutionelle Princip in 
den größeren Gruppen eine lebendige Gestaltung erhalten und 
also in Deutschland eine Wahrheit werden könne, obwohl es 
sich innerhalb des Bundesstaates als unmöglich erweise. 
Diese Sätze fanden ihre Ausführung in dem am 27. Februar 
zu München unterzeichneten, gewöhnlich, aber nach Hannovers 
Rücktritt nur fälschlich sogenannten Vierkönigsentwurf, der sich 
als Erfüllung der durch die Bundesbeschlüsse vom 30. März 
und 7. April 1848 der deutschen Nation gegebenen Zusagen
	        
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