666 Sachsen von 1848—1854.
zur Feststellung der deutschen Verfassungsangelegenheit geltend
zu machen habe.
Während sich der deutsche Ausschuß noch mit diesem Antrag
beschäftigte, gewann es den Anschein, als solle wie beim vorigen
Landtag wieder ein finanzieller Conflict die Regierung aus der
Verlegenheit befreien. Daß es nicht schon über die Verord-
nungen rom 25. Mai und 14. Juli 1849 dazu gekommen,
war hauptsächlich der Mäßigung des Finanzministers zu danken,
der die geschehene Abweichung von der Verfassung offen und
ehrlich eingestand, worauf die zweite Kammer — der ersie Fall
vieser Art im sächsischen Verfassungsleben — mit einer ge-
ringen Majorität das Ministerium deshalb zu invdemnisieren
beschloß; ebenso wurde eine andere Differenz mit der zweiten
Kammer wegen Höherbesteuerung der Pensionaire durch gemein-
schaftliche Sitzung beider Kammern, der einzigen dieser Session,
glücklich beseitigt. Ernsthafter aber gestaltete sich die über das
Steuerprovisorium, welches der Finanzausschuß in der ersten
Kammer nicht, wie die Regierung verlangte, bis Jahresschluß,
sondern nur bis zum 31. August zu bewilligen vorschlug, und
zwar mit dem Zusatze: daß man keineswegs der Regierung das
Recht einräume etwa später fällig werdende Steuern im voraus
zu erheben. Es war die nämliche Taktik wie auf dem vorigen
Landtage, eine förmliche Steuerverweigerung zwar geflissentlich
zu vermeiden aber durch Stellung längerer Fristen ras Minl-
sterium zu Concessionen zu zwintzen und die gefürchtete Auf-
lösung abzuwenden. Als nun dieser Gegenstand, 17. April, zur
Sprache kam, trat das Ministerium den ihm gemachten An-
schuldigungen mir einer alles Frühere überbietenden Schroffheit
entgegen. „Der Saty“, erklärte Zschinsty, „daß das Mini-
sterium unbedingt und jedenfalls zurücktreten müsse, wenn es
nicht die Majorität in den Kammern habe, sei eine Unrichtig-
keit, die sächsische Verfassung kenne ihn nicht“, und Rabenhorst
sprach wegwerfend von den „sogenannten“ Grundrechten. Die
erste Kammer aber ertheilte das Steuerprovisorium einstimmig
nur bis zum 31. August. Wenige Tage rarauf zeigte Prinz
Johann, der bis dahin seinen Platz wieder eingenommen hatte,