Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

666 Sachsen von 1848—1854. 
zur Feststellung der deutschen Verfassungsangelegenheit geltend 
zu machen habe. 
Während sich der deutsche Ausschuß noch mit diesem Antrag 
beschäftigte, gewann es den Anschein, als solle wie beim vorigen 
Landtag wieder ein finanzieller Conflict die Regierung aus der 
Verlegenheit befreien. Daß es nicht schon über die Verord- 
nungen rom 25. Mai und 14. Juli 1849 dazu gekommen, 
war hauptsächlich der Mäßigung des Finanzministers zu danken, 
der die geschehene Abweichung von der Verfassung offen und 
ehrlich eingestand, worauf die zweite Kammer — der ersie Fall 
vieser Art im sächsischen Verfassungsleben — mit einer ge- 
ringen Majorität das Ministerium deshalb zu invdemnisieren 
beschloß; ebenso wurde eine andere Differenz mit der zweiten 
Kammer wegen Höherbesteuerung der Pensionaire durch gemein- 
schaftliche Sitzung beider Kammern, der einzigen dieser Session, 
glücklich beseitigt. Ernsthafter aber gestaltete sich die über das 
Steuerprovisorium, welches der Finanzausschuß in der ersten 
Kammer nicht, wie die Regierung verlangte, bis Jahresschluß, 
sondern nur bis zum 31. August zu bewilligen vorschlug, und 
zwar mit dem Zusatze: daß man keineswegs der Regierung das 
Recht einräume etwa später fällig werdende Steuern im voraus 
zu erheben. Es war die nämliche Taktik wie auf dem vorigen 
Landtage, eine förmliche Steuerverweigerung zwar geflissentlich 
zu vermeiden aber durch Stellung längerer Fristen ras Minl- 
sterium zu Concessionen zu zwintzen und die gefürchtete Auf- 
lösung abzuwenden. Als nun dieser Gegenstand, 17. April, zur 
Sprache kam, trat das Ministerium den ihm gemachten An- 
schuldigungen mir einer alles Frühere überbietenden Schroffheit 
entgegen. „Der Saty“, erklärte Zschinsty, „daß das Mini- 
sterium unbedingt und jedenfalls zurücktreten müsse, wenn es 
nicht die Majorität in den Kammern habe, sei eine Unrichtig- 
keit, die sächsische Verfassung kenne ihn nicht“, und Rabenhorst 
sprach wegwerfend von den „sogenannten“ Grundrechten. Die 
erste Kammer aber ertheilte das Steuerprovisorium einstimmig 
nur bis zum 31. August. Wenige Tage rarauf zeigte Prinz 
Johann, der bis dahin seinen Platz wieder eingenommen hatte,
	        
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