Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

60 König Friedrich August I. 1806—1813. 
welche das öffentliche Vertrauen aufrecht= und alle unnöthigen 
Härten fernzuhalten wußten. War aber einmal die Maßregel 
unvermeidlich, so wollte sie Senfft auch mit Strenge durch- 
geführt wissen, damit der Gewissenhafte nicht schlimmer dran 
sei, als der, welcher sich geflissentliche Verheimlichung er- 
laube. 
An dem nämlichen 29. October erschienen die Geheimen 
Finanzräthe v. Wagner, v. Bünau und v. Zezschwitz als könig- 
liche Commissare in Leipzig, die Thore wurden bis auf eins, 
durch welches zwar alle Wagen herein, aber keiner heraus 
durfte, geschlossen; eine Proclamation untersagte strengstens 
allen Ausgang von Kaufmannsgütern aus der Stadt, allen 
Transport derselben aus einem Hause ins undere, den zu 
verhindern Patrouillen die Straßen durchzogen. Die Gewölbe 
und Niederlagen, theilweise auch die Handelsbücher, wurden 
versiegelt, mehrere größere Lager militärisch besetzt. Am fol- 
genden Tage wurde aller Handelsrerkehr bei Confiscation 
untersagt und sämtliche Gewölbe geschlossen, so daß einige Tage 
lang nur die Apotheken offen blieben; alle Personen, welche 
sich im Besitze von englischen Waaren befänden, sollten solche 
binnen 48 Stunden mit Einschluß und besonderer Bemerkung 
der seit dem 25ften von Leipzig abgesandten, um auch dieser 
babhaft werden zu können, anzeigen. Verschweigung englischer 
Waaren wurde mit Confiscation derselben, beziehentlich des 
ganzen Waarenlagers, bedroht; für die Angeber von Contra- 
ventionen wurden Belohnungen ausgesetzt. Am 3. November 
wurde nach Einreichung der vorgeschriebenen Verzeichnisse die 
Wiedereröffnung der Kaufmannsgewölbe und den 14ten die 
Ausfuhr der nicht mit Sequester belegten Waaren, wenn auch 
unter sehr peinlichen Formalitäten, gestattet. Am 3. December 
erfolgte die Freigebung auch der sequestrierten Colonialwaaren 
gegen Entrichtung des im Patente vom 1. October angeordneten 
Imposts, worauf man in Gegenwart der Commissare und 
Magistratsdeputierten mit der durch das Decret von Fontaine- 
bleau verfügten Verbrennung der englischen Manufacturwaaren 
begann, deren Werth auf 100000 Thaler geschätzt wurde.
	        
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