Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

686 Sachsen von 1848—1854. 
Gleichberechtigung Aller auch einem etwas abgeänderten Vor- 
schlage gegenüber aufrecht. Die Plenarversammlung mußte 
verschoben werden und, als sie endlich, 23. Februar, statkfand, 
war das einzige Resultat, daß man in 14 Tagen eine zweite 
zu halten beschloß 1). Ebenso wenig drang Beust mit einem 
Versuche auch dle preußische Flotte unter die Autorität des 
Bumes zu bringen durch. Auch der Frage wegen des Ein- 
tritts von Gesamtssterreich und wegen der besonders von 
Baiern, Würtemberg und Sachsen betriebenen Volksvertretung 
beim Bunde thürmten sich große Schwierigkeiten entgegen. 
Ergab sich freilich schon aus dem münchner Entwurfe, was 
mit letzterer gemeint sei, so fand sich doch Beust veranlaßt bei 
Berathung eines von der zweiten Kammer ausgehenden An- 
trags (4. December) auf Herstellung einer allgemeinen Ver- 
tretung des deutschen Volkes sich ausdrücklich gegen ein aus 
allgemeinen Wahlen hervorgegangenes Parlament zu verwahren; 
jene Volksvertretung könne, dem Charakter des Staatenbundes 
entsprechend, nur in einer Vertretung der Einzelkammern be- 
stehen, sollte dagegen der Versuch wiederholt werden, einen 
Theil Deutschlands in einen Bundesstaat umzugestalten, so 
werde sich die sächsische Regierung mit allen ihr zu Gebote 
stehenden Mitteln dagegen wehren; worauf die erste Kammer den 
Antrag durch den Zusatz unschädlich machte, daß in demselben 
nicht ein Rückblick auf die Nationalversammlung von 1848 und 
den damaligen Wahlmodus liegen solle, sie vielmehr darin nur 
den Ausdruck einer Gesinnung sehe, welche die Regierung 
theile. 
Um die Verwicklung vollständig zu machen, wurden auch noch 
die materiellen Interessen in den Bereich der Conferenzver- 
handlungen gezogen. Nach langer Gleichgiltigkeit gegen die 
volkswirthschaftliche Entwicklung Deutschlands war Osterreich 
endlich inne geworden, daß es die politische Rivalität Preußens 
1) [M. Dunkerl, Die Dresdner Conferenzen, mit Urkunden (1850). 
Die Schrift wurde in Sachsen, angeblich wegen Verletzung der gelobten 
strengsten Geheimhaltung der Verhandlungen, verboten.
	        
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