Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

690 Sachsen von 1848—1854. 
tikels über den Staatsstreich vom 2. December in den von 
ihm redigierten Deutschen Annalen zu vierwöchentlichem Ge- 
fängniß verurtheilt und seines Amtes als Professor entlassen7). 
Auch der Beamtenstand sah sich unter scharfe Controle gestellt. 
In Dresden erhielt zwar die Wahl Pfotenhauers zum Bürger- 
meister, nachdem die Criminaluntersuchung gegen den Stadt- 
rath eingestellt worden, die Bestätigung, doch nahm der Staat 
die hauptstädtische Sicherheitspolizei selbst in die Hand. Überall 
fahndete die Polizei auf demokratische Abzeichen und andere 
Erinnerungen an die Revolutionszeit. Wehe Denen, deren 
Namen in dem unter Beusts Patronat zusammengestellten 
Schwarzen Buche verzeichnet standen! Mit stolzer Befriedigung 
sah der hochconservative Adel auf das vollbrachte Werk, das er 
sich als sein Verdienst anrechnete. Bald jedoch begann diese 
Partei, welche Treue und Patriotismus stets im Munde 
führend nur nach Befestigung der eigenen Herrschaft strebte, 
dem Ministerium durch ihre Prätensionen unbequem zu werden 
und dies um so mehr, je größere Rücksicht vieses auf dieselbe 
nehmen zu müssen glaubte. Die Beschlagnahme eines im 
Sachsenverein gehaltenen Vortrags, der die Adelsherrschaft preisend 
sich gegen die Beamtenregierung kehrte, beantwortete der Ver- 
fasser desselben, der Redacteur der Freimüthigen Sachsenzeitung 
Eckert, mit wüthenden Denunciationen gegen die Freimaurer, 
„die vornehme revolutionäre Gesellschaft, zu der zahlreiche 
Zeitungshalle, Neues Dresdner Journal, Freie christliche Zeitung, Bater- 
landsblätter, Wurzner Tageblatt, Leipziger Reibeisen, Muldenthaler Bote, 
Spitkugeln, Wespe, Voigtländische Vereinsblätter) wurden auf Grund 
der Verordnung vom 3. Juni 1850 verboten, 28 giengen von selbst 
ein. Bon auswärtigen Zeitungen wurden verboten die Neue Deutsche 
und die Berliner Constitutionelle Zeitung. 
1) Der Redacteur des harmlosen Dorfbarbiers erhielt 1853 eine Ver- 
warnung, weil er „die Leipziger Zeitung bespöttelt“; denn da die 
2. 3. ein amtliches Organ der Staatsregierung sei, so erschienen die 
Bemerkungen über dieselbe als ebenso unpassend wie unzulössig, nament- 
lich wenn sie dazu beuutzt würden um gegenüber der L. Z. solche Blätter 
zu aupfehlen, welche bisher nur eine gegen die Staatsregierung gerichtete 
Opposition an den Tag gelegt hätten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.