Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

6##. Sachsen von 1848 —1854. 
bekämpfte, daß die Einführung der Schwurgerichte, die noch im 
September 1850 nach Zschinsky's eigener Erklärung als zweifel- 
los gegolten hatte, jetzt mit einem Male ernstlich in Frage 
gestellt sei. Einen kaum minder bedenklichen Eindruck mußte 
die außerordentliche Zuvorkommenheit machen, mit der die erste 
Kammer die von einer großen Zahl Rittergutsbesitzer einge- 
reichten Petitionen um Wiederherstellung der ihnen 1849 ent- 
zogenen Jagdgerechtsame aufnahm 1). Dieselben, die beim Beginn 
des Landtags von 1818 feierlich und nicht in Folge der da- 
maligen Bewegung sondern „aus Überzeugung“ die Aufhebung 
dieser Rechte selbst erbeten hatten, beantragten jetzt (gegen 6 
Stimmen) die Zurückgabe der Jagdbefugnisse unter Einräumung 
des Rechts der Ablösung an die Belasteten und die Regierung, 
die kürzlich erst eine rechtliche Nothwendigkeit zur Wiederher- 
stellung dieser Privilegien in Folge der Aufhebung der Grund- 
rechte bestritten hatte, war jetzt mit einem Male bereit diesem 
Wunsche zu entsprechen um den durch die Grundrechte ganz 
unzweifelhaft geschehenen Eingriff in das Privateigenthum zu 
fühnen. Desto weniger wollten die bäuerlichen Abgeordneten der 
zweiten Kammer sich mit diesen Jagdanträgen befreunden; schließ- 
lich verstand sie sich zwar zu einer von der Regierung vorge- 
schlagenen Entschädigung von 300000 Thlrn. aus der Staats- 
casse an die Jagdberechtigten, da dies aber der ersten Kammer 
nicht genügte, so sah sie mit Rücksicht auf den nahen Schluß 
des Landtags von der Berathung dieses Gesetzes diesmal ganz 
ab. Immerhin durfte der Ausfall dieses ersten Versuchs zu 
weiteren Schritten ermuthigen. Die Aufhebung der directen 
Wahlen für die Gemeindevertretungen wurde von beiden 
Kammern bereirwillig genehmigt (Gesetz vom 11. Mai 1852), 
in der zweiten von einem ritterschaftlichen Abgeordneten die 
Aufhebung der Communalgarde, die „wenn nicht eine Ausge- 
burt, doch ein Kind der Revolution“ sei, beantragt, die zu 
weit getriebene Philanthropie der neueren Gesetzgebung getadelt 
1) Das dem letten Landtage vorgelegte Jagdgesetz war von der Ne- 
gierung wieder zurückgexogen worden.
	        
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