6##. Sachsen von 1848 —1854.
bekämpfte, daß die Einführung der Schwurgerichte, die noch im
September 1850 nach Zschinsky's eigener Erklärung als zweifel-
los gegolten hatte, jetzt mit einem Male ernstlich in Frage
gestellt sei. Einen kaum minder bedenklichen Eindruck mußte
die außerordentliche Zuvorkommenheit machen, mit der die erste
Kammer die von einer großen Zahl Rittergutsbesitzer einge-
reichten Petitionen um Wiederherstellung der ihnen 1849 ent-
zogenen Jagdgerechtsame aufnahm 1). Dieselben, die beim Beginn
des Landtags von 1818 feierlich und nicht in Folge der da-
maligen Bewegung sondern „aus Überzeugung“ die Aufhebung
dieser Rechte selbst erbeten hatten, beantragten jetzt (gegen 6
Stimmen) die Zurückgabe der Jagdbefugnisse unter Einräumung
des Rechts der Ablösung an die Belasteten und die Regierung,
die kürzlich erst eine rechtliche Nothwendigkeit zur Wiederher-
stellung dieser Privilegien in Folge der Aufhebung der Grund-
rechte bestritten hatte, war jetzt mit einem Male bereit diesem
Wunsche zu entsprechen um den durch die Grundrechte ganz
unzweifelhaft geschehenen Eingriff in das Privateigenthum zu
fühnen. Desto weniger wollten die bäuerlichen Abgeordneten der
zweiten Kammer sich mit diesen Jagdanträgen befreunden; schließ-
lich verstand sie sich zwar zu einer von der Regierung vorge-
schlagenen Entschädigung von 300000 Thlrn. aus der Staats-
casse an die Jagdberechtigten, da dies aber der ersten Kammer
nicht genügte, so sah sie mit Rücksicht auf den nahen Schluß
des Landtags von der Berathung dieses Gesetzes diesmal ganz
ab. Immerhin durfte der Ausfall dieses ersten Versuchs zu
weiteren Schritten ermuthigen. Die Aufhebung der directen
Wahlen für die Gemeindevertretungen wurde von beiden
Kammern bereirwillig genehmigt (Gesetz vom 11. Mai 1852),
in der zweiten von einem ritterschaftlichen Abgeordneten die
Aufhebung der Communalgarde, die „wenn nicht eine Ausge-
burt, doch ein Kind der Revolution“ sei, beantragt, die zu
weit getriebene Philanthropie der neueren Gesetzgebung getadelt
1) Das dem letten Landtage vorgelegte Jagdgesetz war von der Ne-
gierung wieder zurückgexogen worden.