708 Sachsen unter König Johann. Inneres.
rathenden Behörde in allen unmittelbar von der Krone, nicht
mehr wie bisher vom Staatsministerium an denselben ver-
wiesenen Angelegenheiten, namentlich auch in wichtigeren Gesetz-
gebungsfragen bestimmt wurde. Die Cidilliste wurde auf
570000 Thaler erhöht. Wie hoch der König die von den
Ministern Zschinsky, Rabenhorst und v. Beust in den Mai-
tagen 1849 der Krone gelcisteten Dienste anschlage, sprach er
bei der Wiederkehr dieser Tage im Jahre 1856 durch Ver-
leihung des erblichen Adels an die beiden ersten, des Haus-
ordens der Rautenkrone an den letzteren aus. Durch seine
Thronbesteigung wurde König Johann nun auch der Theilnahme
an der Ausarbeitung der Gesetzentwürfe entzogen, welche seit
April 1853 die Zwischendeputationen beschäftigte und der er
sich bisher mit großem Eifer gewidmet hatte. Es stellte sich
jetzt peraus, daß in Bezug auf die schon so lange obschweben-
den Organisationsfragen seit dem Übergange des Departements
des Inneren an Beust veränderte Ansichten Platz gegriffen
hatten, welche die durch den langen Aufschub erweckten Be-
fürchtungen als nicht ungerechtfertigt erscheinen ließen. Zu
Anfang des Jahres 1854 einigte sich das Gesamtministerium
über die Grundzüge eines neuen Organisationsplanes, welcher
die Basis des Gesetzes vom 23. November 1848 theilweise
verließ. Die Trennung der Justiz von der Verwaltung auch
in der untersten Instanz wurde aufgegeben, die Civiljustiz sollte
in der Regel von Einzelrichtern verwaltet, im Criminalverfahren
die Offentlichkeit und Mündlichkeit mit Staatsamwaltschaft aber
ohne Schwurgerichte eingeführt, die Patrimonialgerichtsbarkeit
aufgehoben, zugleich aber den Rittergutsbesitzern eine solche po-
litische Stellung verschafft werden, welche ihnen in Beziehung
zu den Gemeindeangelegenheiten eine ihre verfassungsmäßige
Stellung rechtfertigende Auctorität gewähre.
Auf diesen sehr eingeschränkten Grundlagen beruhten die
Entwürfe, zu deren Berathung am 10. October ein außer-
ordentlicher Landtag zusammentrat; aber die ritterschaftliche
Aristokratie, welche ihre überzeugungsvolle Opferfreudigkeit von
1848 ganz und gar abgelegt hatte, wollte überhaupt von Re-