Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

708 Sachsen unter König Johann. Inneres. 
rathenden Behörde in allen unmittelbar von der Krone, nicht 
mehr wie bisher vom Staatsministerium an denselben ver- 
wiesenen Angelegenheiten, namentlich auch in wichtigeren Gesetz- 
gebungsfragen bestimmt wurde. Die Cidilliste wurde auf 
570000 Thaler erhöht. Wie hoch der König die von den 
Ministern Zschinsky, Rabenhorst und v. Beust in den Mai- 
tagen 1849 der Krone gelcisteten Dienste anschlage, sprach er 
bei der Wiederkehr dieser Tage im Jahre 1856 durch Ver- 
leihung des erblichen Adels an die beiden ersten, des Haus- 
ordens der Rautenkrone an den letzteren aus. Durch seine 
Thronbesteigung wurde König Johann nun auch der Theilnahme 
an der Ausarbeitung der Gesetzentwürfe entzogen, welche seit 
April 1853 die Zwischendeputationen beschäftigte und der er 
sich bisher mit großem Eifer gewidmet hatte. Es stellte sich 
jetzt peraus, daß in Bezug auf die schon so lange obschweben- 
den Organisationsfragen seit dem Übergange des Departements 
des Inneren an Beust veränderte Ansichten Platz gegriffen 
hatten, welche die durch den langen Aufschub erweckten Be- 
fürchtungen als nicht ungerechtfertigt erscheinen ließen. Zu 
Anfang des Jahres 1854 einigte sich das Gesamtministerium 
über die Grundzüge eines neuen Organisationsplanes, welcher 
die Basis des Gesetzes vom 23. November 1848 theilweise 
verließ. Die Trennung der Justiz von der Verwaltung auch 
in der untersten Instanz wurde aufgegeben, die Civiljustiz sollte 
in der Regel von Einzelrichtern verwaltet, im Criminalverfahren 
die Offentlichkeit und Mündlichkeit mit Staatsamwaltschaft aber 
ohne Schwurgerichte eingeführt, die Patrimonialgerichtsbarkeit 
aufgehoben, zugleich aber den Rittergutsbesitzern eine solche po- 
litische Stellung verschafft werden, welche ihnen in Beziehung 
zu den Gemeindeangelegenheiten eine ihre verfassungsmäßige 
Stellung rechtfertigende Auctorität gewähre. 
Auf diesen sehr eingeschränkten Grundlagen beruhten die 
Entwürfe, zu deren Berathung am 10. October ein außer- 
ordentlicher Landtag zusammentrat; aber die ritterschaftliche 
Aristokratie, welche ihre überzeugungsvolle Opferfreudigkeit von 
1848 ganz und gar abgelegt hatte, wollte überhaupt von Re-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.