Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

710 Sachsen unter König Johann. Inneres. 
Durchgehen des Gesetzes darum keine Schwierigkeit in den Weg, 
weil sie darin doch nur eine Abschlagszahlung auf die künftigen 
Geschworenengerichte sahen, gerade aus demselben Grunde, um 
dessentwillen es in der ersten Kammer treotz der eifrigen Ver- 
theidigung durch den Regierungscommissar Dr. Schwarze und 
trotz des Ministerpräsidenten ausdrücklicher Versicherung, daß 
die Regierung Schwurgerichte nun und nimmermehr einführen 
werde, nur widerwillige Annahme fand. Die Wiederherstellung 
der im Entwurfe als unverträglich mit dem Charakter der 
mündlichen Verhandlung beseitigten zweiten Instanz durch die 
zweite Kammer diente jedenfalls ebensowenig zur Verbesserung 
der neuen Einrichtung wie die des Unterschieds zwischen Klag- 
frei= und Straffreisprechung durch die erste; die von letzterer 
versuchte Beschränkung der Offentlichkeit lehnte die andere 
Kammer ab. Ubrigens beschloß jene, vor Annahme der auf 
die Bezirksgerichte bezüglichen Artikel die Berathung des Ge- 
setzes über die Behördenorganisation abzuwarten. 
Denn eben dieses bildete, weil es die Aufhebung der Pa- 
trimonialgerichtsbarkeit zur wesentlichen Voraussetzung für die 
beabsichtigte Errichtung der 19 Bezirksgerichte und 116 Gerichts- 
ämter machte, den Hauptstein des Anstoßes 1). In Voraussicht 
eines beftigen Kampfes gegen die ritterschaftliche Rechte ver- 
jichtete daher die zweite Kammer, wie vorher auf die Schwur- 
gerichte, so jetzt auf die Trennung der Justiz von der Verwaltung 
in der untersten Instanz, um wenigstens die Beseitigung der 
Patrimonialgerichte zu erreichen, zu deren Vertheidigung sich 
jene mit aller Kraft rüstete. Jedes Mitglied der ersten Kammer 
war auf seinem Platze. Das Außerste, was die Minoritit 
der Deputation, v. Welck und v. Zehmen, zugestehen wollte 
war die Aufhebung der lleineren Patrimonialgerichte, aber auch 
diese nur gegen Entschädigung. In der Debatte, 18. December, 
tab die Rechte ihrer Trauer über den politischen Verfall des 
1) Die im Jahre 1833 vorhandenen 1148 Patrimonialgerichte mit 
1,396000 Seelen hatten sich bis 1. Februar 1854 durch freiwillige Ab- 
tretung auf 607 mit 676500 Seelen vermindert.
	        
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