Kirche und Schule. Univerfttät. 733
und 1 des Kirchenrechts, 1 Vertreter der Schönburge, 4 von
den Kreisständen gewählten Patronen, dem Oberhofprediger
und 4 von den in evongelicis beauftragten Ministern zu er-
nennenden Superintendenten, gehalten werden. Diesen Entwurf
nahmen die Stände an, den weiteren Ausbau der Kirchen-
verfassung der einzuberufenden Synode überlassend. Eine
materielle Verbesserung wurde dem geistlichen Stande durch
das Gesetz über die Emeritierung der Geistlichen von 1864
zu Theil, wie denn überhaupt das in wenigen Jahren um
198 0% gestiegene Budget des Cultusministeriums den Beweis
lieferte, daß man auch für eine bessere äußere Lage der Geist-
lichen und Lehrer zu sorgen anfing 1).
Das sächsische Schulwesen tchaupine im allgemeinen seinen
altbewährten Ruf. Die angekündigte neue Seminarordnung
erschien 1858; im folgenden Jahre gieng durch den Tod des
Fürsten O. V. v. Schönburg= Waldenburg das von demselben
gestiftete Lehrerinnenseminar zu Callnberg an den Staat über;
der Turnunterricht, seit 1850 durch die Turnlehrer-Bildungs-
anstalt in Dresden wesentlich gefördert, wurde 1863 auch in
der Volksschule eingeführt. Das Realschulwesen, auf dessen
Wichtigkeit zuerst Rector Beger zu Neustadt-Dresden hin-
gewiesen hatte, erhielt durch das Regulativ vom 2. Juli 1860
festere Gestaltung. Der Lehrerstand lernte mehr und mehr
aus eigener Kraft, sei es durch regelmäßige Versammlungen,
sei es durch Vereinc zu gegenseitiger Unterstützung in Krankheits-
fällen, eine eigene Brandversicherungscasse und den Pestalogzi-
verein zur Unterstützung und Erziehung seiner Waisen für seine
Interessen sorgen, und während seit 1853 den Lehrern der Ur-
laub zum Besuch der Allgemeinen deutschen Lehrerversammlung
versagt gewesen war, hielt diese im Jahre 1865 ihre 15. Zu-
sammenkunft in Sachsen selbst, zu Leipzig.
Der naturgemäße Mittelpunkt der wissenschaftlichen Thätig-
keit, die Universität, hatte durch die an Leibnitzens 200 ährigem
1) Kunze, Die Leitung der süchslschen evangelisch-lutherischen Laude-
kirche innerhalb der jlugsten Epoche (1870).