Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

randtag von 1811. Verhältniß zu Preußen. 67 
weiterer Erwägung auf. Die Sache blieb aber beim Geheimen 
Consilium liegen. Was also organische Veränderungen betraf, 
verlief dieser letzte Landtag des ungetheilten Sachsens so gut 
wie ganz resultatlos; ein rühmliches Denkmal hat er sich jedoch 
dadurch gestiftet, daß auf seinen Antrag die 1807 den Katho- 
liken gewährte Gleichstellung mit den Lutheranern 15. März 
1811 auch auf die Reformierten ausgedehnt wurde. 
Während man so im Inneren höchstens im Schneckengang 
ein wenig von der Stelle rückte, gewannen auch die auswärtigen 
Beziehungen 1), namentlich zu Preußen, keine erfreuliche Gestalt. 
Der vurch die unerquicklichen Verhandlungen über die bayonner 
Forderungen auf beiden Seiten unterhaltenen Gereiztheit gab 
es neue Nahrung, als der Johanniter-Heermeister zu Sonne- 
burg, Prinz August Ferdinand von Preußen, in Voraussicht 
der Einziehung sämtlicher nicht der Krankenpflege oder Jugend- 
erziehung gewidmeten Klöster, Stifter und Balleien durch die 
preußische Regierung im September 1810 zwei in der Nieder- 
lausitz gelegene Güter seines Ordens, Friedland und Schenken- 
dorf, verkaufen wollte und die sächsische Regierung ihre Be- 
stätigung dazu versagte, auch den von Preußen vorgeschlagenen 
Weg zur Ausgleichung ablehnte, im Mai 1811 von beiden 
Gütern Besitz ergriff und dabei selbst dann verharrte, als 
Preußen sich nunmehr erbot, das Heermeisterthum Sonneburg 
fortbestehen zu lassen; nur befahl der König, nicht gemeint, 
sich mit den Einkünften zu bereichern, so lange diese dem 
stiftungsmäßigen Zwecke nicht entzogen würden, dem Prinzen 
die geforderte jährliche Entschädigung von 8100 Thaler auf 
Lebenszeit auszuzahlen. 
Indes, über derartige Reibungen würde sich haben hinweg- 
kommen lassen, wäre nicht das ganze Verhältniß zu Preußen 
vergiftet gewesen. „Sie haben Nachbarn, denen man miß- 
1) Um jene Zeit schickte der König auf Napolcons Veranlassung den 
Baron v. Just und den Geh. Referendar v. Braun nach Auhalt-Köthen, 
um in dem durch den geisteskranken Herzog völlig zerrütteten Lande Ord- 
nung zu schaffen. 
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