746 Sachsen unter König Johann. Dentsche Verhältnisse.
durch die Unterstützung, die ihln die Mittelstaaten und in Felge
dessen der Bund gewährt hätten, haltbar geblieben sei. J
ängstlicher Preußen alles vermiev, was zur Stärkung des
Bunves dienen konnte, desto eifriger arbeitete die sächsische Re-
gierung ver Lahmlegung des Bundes durch die geflissem-
liche Her#orhebung des preußischen Großmachtscharakters ent-
gegen.
Wie sehr aber auch die Mittelstaaten sich abmühten die
Bundesinstitutionen in ihrem Sinne aufzufrischen und zu be-
leben, so fanren doch ihre Bestrebungen an der öffentlichen
Meinung nicht die geringste Unterstützung. Wie hätte auch
das deutsche Volk selne Sympathie einer Versammlung zu-
wenden sollen, die eben damals, 24. März, nach jahrelangen
unerqulcklichen Verhandlungen durch eine gerade von den Mittel-
staaten gebildete Majorltät die seit zwanzig Jahren in aner-
kannter Wirksamkeit bestandene kurhessische Verfassung endgiltig
aufhob, während Preußen gegen diesen Beschluß Verwahrung
einlegte 1)! Die Unbehaglichkeit ihrer Lage steigerte sich nur noch,
als der Prinzregent von Preußen die deutschen Mitsouveraine
nach Baden zu Zeugen seiner Zusammenkunft mit dem Kaiser
Napoleon, 15. Juni, berief, als sein loyales Auftreten daselbst
jede Mißdeutung seiner Haltung Frankreich gegenüber ausschloß
und er ihnen mit gleicher Offenheit seinen Willen kund that,
auf dem betretenen Wege seiner deutschen Politik zu beharren.
Es war vergebene Mühe, wenn die sächsische Regierungspresse
den tiefen Eindruck dieser Erklärungen durch ihre Deutungen
abzuschwächen suchte. Die Minister d. Beust, v. Schrenk und
v. Hügel beriethen in Dresden und München fleißig, was zu
thun sei. Nach Preußens Widerspruch über die mittelstaatlichen
1) „Der Bund“, sprach sich das Dresdnet Journal hlerllber schr
optimistisch aus, „wird, wenn er auf diesem Wege fortgeht und sich für
Herstellung und Erhaltung eines gesunden Verfassungslebens ernstlich be-
sorgt zeigt, das Vorurtheil, welches er sich in früheren Jahrzehnten im
Volke zugezogen hat, als ob er nach seinem ganzen Charakter absolutislische
Tendenzen gegenllber der constitutionellen Entwicklung der Einzelstaaten
versolgen müsse, mehr und mehr überwinden.“