Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

746 Sachsen unter König Johann. Dentsche Verhältnisse. 
durch die Unterstützung, die ihln die Mittelstaaten und in Felge 
dessen der Bund gewährt hätten, haltbar geblieben sei. J 
ängstlicher Preußen alles vermiev, was zur Stärkung des 
Bunves dienen konnte, desto eifriger arbeitete die sächsische Re- 
gierung ver Lahmlegung des Bundes durch die geflissem- 
liche Her#orhebung des preußischen Großmachtscharakters ent- 
gegen. 
Wie sehr aber auch die Mittelstaaten sich abmühten die 
Bundesinstitutionen in ihrem Sinne aufzufrischen und zu be- 
leben, so fanren doch ihre Bestrebungen an der öffentlichen 
Meinung nicht die geringste Unterstützung. Wie hätte auch 
das deutsche Volk selne Sympathie einer Versammlung zu- 
wenden sollen, die eben damals, 24. März, nach jahrelangen 
unerqulcklichen Verhandlungen durch eine gerade von den Mittel- 
staaten gebildete Majorltät die seit zwanzig Jahren in aner- 
kannter Wirksamkeit bestandene kurhessische Verfassung endgiltig 
aufhob, während Preußen gegen diesen Beschluß Verwahrung 
einlegte 1)! Die Unbehaglichkeit ihrer Lage steigerte sich nur noch, 
als der Prinzregent von Preußen die deutschen Mitsouveraine 
nach Baden zu Zeugen seiner Zusammenkunft mit dem Kaiser 
Napoleon, 15. Juni, berief, als sein loyales Auftreten daselbst 
jede Mißdeutung seiner Haltung Frankreich gegenüber ausschloß 
und er ihnen mit gleicher Offenheit seinen Willen kund that, 
auf dem betretenen Wege seiner deutschen Politik zu beharren. 
Es war vergebene Mühe, wenn die sächsische Regierungspresse 
den tiefen Eindruck dieser Erklärungen durch ihre Deutungen 
abzuschwächen suchte. Die Minister d. Beust, v. Schrenk und 
v. Hügel beriethen in Dresden und München fleißig, was zu 
thun sei. Nach Preußens Widerspruch über die mittelstaatlichen 
1) „Der Bund“, sprach sich das Dresdnet Journal hlerllber schr 
optimistisch aus, „wird, wenn er auf diesem Wege fortgeht und sich für 
Herstellung und Erhaltung eines gesunden Verfassungslebens ernstlich be- 
sorgt zeigt, das Vorurtheil, welches er sich in früheren Jahrzehnten im 
Volke zugezogen hat, als ob er nach seinem ganzen Charakter absolutislische 
Tendenzen gegenllber der constitutionellen Entwicklung der Einzelstaaten 
versolgen müsse, mehr und mehr überwinden.“
	        
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