Das Herzogthum Warschau. 71
Anzahl von Licenzen gemacht, wie solche der Kaiser zur Um-
gehung der Continentalsperre damals mehrfach an Begünstigte
austheilte; nach langem vergeblichen Sollicitieren wurden die-
selben endlich bewilligt, aber nicht dem Herzogthum, sondern
dem Gouverneur von Danzig, General Rapp, und zu so
exorbitanten Preisen und unter solchen Beschränkungen, daß
sie für den Handel nutzlos waren. Außerdem versprach Na-
poleon eine Anleihe von 12 Millionen Frcs. zu begünstigen,
für welche die Salzwerke von Wieliczka als Hypothek dienen
und die der leipziger Kaufmann Dufour in Paris negociieren
sollte. Allein, trotzdem daß der Kaiser um das Publikum
anzulocken unter der Hand darauf eine Million aus seinem
Schatze, und da das nichts half, eine zweite zeichnen ließ, so
fand sie nur sehr geringen Anklang und brachte im Ganzen
kaum 5 Millionen ein, und selbst die kaiserliche Beihilfe erwies
sich als ganz illusorisch, denn der König mußte sich gefallen
lassen, daß die für die bayonner Forderungen rückständigen
Termine mit Wucherzinsen davon abgezogen wurden :). Und
dabei ward dem Könige aus Paris fort und fort eingeschärft,
es müsse unbedingt und auf der Stelle Geld geschafft werden,
um Fferde für die Armee zu kaufen und die Artillerie zu
completieren!
Denn kaum waren seit dem wiener Frieden wenige Monate
vergangen, als schon ein neues Kriegsungewitter aufstieg und
bald drohend über dem Scheitel des Herzogthums Warschau
stand. Mit unverhohlenem Argwohn sah Kaiser Alexander die
Vergrößerung des unheimlichen Nachbars durch Galizien, die
Vorbotin einer förmlichen Wiederherstellung Polens. Er ver-
langte Bürgschaft, daß das Herzogthum nicht weiter vergrößert
werde, daß es nicht als ein eigner Staat, sondern als in-
tegrierender Theil Sachsens gelte, kein polnischer Orden mehr
vom Könige verliehen werde, selbst der Name Polen aus der
officiellen Sprache verschwinde. Wie gern aber auch Napoleon
das russische Mißtrauen noch eine Weile eingeschläfert hätte,
1) Sen fft,. p. 152. 159. Cormesp. de Nap. XXII, 990; XXIII, 152.