806 Sachsen unter König Johann. Deutsche Verhältnisse.
und schlimmste Dienst, den er als sächsischer Minister seinem
Vaterlande erwies. Zu Nikolsburg war unterdessen eine fünf-
tägige Waffenruhe zur Unterhandlung über die Friedenspräli-
minarien unter französischer Vermittelung geschlossen worden.
So wenig es in Bismarcks Absicht lag, Osterreich an seiner
Ehre und Macht zu schädigen, so bitter war die Stimmung,
der die ssterreichischen Bevollmächtigten in Betreff Sachsens,
namentlich beim König Wilhelm selbst begegneten, der die säch-
sische Regierung als die Urheberin aller Verwickelungen be-
trachtete und es daher unbillig fand, Sachsen allein unversehrt
aus dem Kampfe hervorgehen zu lassen; er bestand auf Ab-
tretung des leipziger und bautzener Kreises, d. h. fast des
balben Landes. Da jedoch in diesem Punkte Osterreich, damit
eine naheliegende Pflicht der Dankbarkeit erfüllend, jede Nach-
gibigkeit verweigerte, auch die französische Diplomatie sich Sachsens
annahm, so wurde am 25lle## preußischerseits die Integrität
Sachsens zugestanden. Um so heftiger widersetzte sich dagegen Graf
Bismarck der jetzt plötzlich von Osterreich erhobenen Forderung,
daß Sachsen fortan nicht dem norddeutschen sondern dem süd-
deutschen Bunde angehören solle; er erklärte die Verhandlungen
für beendigt, wenn Osterreich auf derselben bestände, er sei
bierin so fest, daß er, wenn der König selbst es ihm befehle,
augenblicklich seine Entlassung nehmen würde. Es war hierin
nicht mehr zu erreichen, als daß dieser Punkt den weiteren
directen Verhandlungen zwischen Sachsen und Preußen vorbe-
balten blieb 1).
Sachsen war von allen deutschen Staaten der einzige, der
in den am 26. Juli unterzeichneten nikolsburger Präliminarien
berücksichtigt wurde. Im 5. Artikel derselben, der dann als
Artikel 6 in den Frieden zu Prag vom 23. August über-
gieng, erklärte sich auf den Wunsch des Kaisers von Oster-
reich der König von Preußen bereit, bei den bevorstehenden
Veränderungen in Deutschland den Territorialbestand des König=
reichs Sachsen in seinem bisherigen Umfange besteben zu lassen,
1) Ssterreichs Kämpfe IV, 183.