Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Landgrafschaft Thüringen. 111 
nichts Bedeutenderes bekannt, als seine folgenreiche Freundschaft 
mit Herzog Lothar von Sachsen, dem nachherigen Kaiser, die 
ihm die Erwerbung einer Würde (1130) zuwege brachte, welche 
seinem Geschlechte neuen Glanz und dem thüringer Lande end- 
lich den Namen eines selbständigen Reichsfürstenthums verlieh. 
Seitdem, wie bereits erinnert worden, die Slaven an der 
Saale und Elbe zu völliger Unterwerfung gebracht waren und 
Thüriugen damit seine bisherige Bedeutung als Basis und 
Ausgangspunkt des östlichen Markensystems verloren hatte, zer- 
fiel es in eine große Zahl einzelner Gebiete unter verschiedenen 
Grafen und Herren, ohne sich zu einem in sich geschlossenen 
Gliede des Reiches wie die umliegenden Herzogthümer zu ge- 
stalten. Dieses Übergangsstadium nahm jedoch sein Ende mit 
dem Emporkommen der Landgrafschaft. Schon nachdem 
der Mannesstamm der Grafen von Weimar-Orlamünde, auf 
welchen seit Kaiser Heinrich II. die königliche Stellvertretung 
im thüringischen Heerbann und Landding öfters geruht hatte, 
im Jahre 1112 mit Ulrich dem jüngeren ausgestorben war, 
hatte Heinrich V. dem Grafen Hermann von Winzenburg u#), 
vielleicht als Entschädigung für die demselben entgangene Ost- 
mark die Würde eines Landgrafen (comes provincialis oder 
regionarius, ober principalis, comos patrine, Landgravius) 
von Sachsen übertragen. Bleibt auch der Ursprung und die 
anfängliche Bestimmung dieser Würde in Dunkel gehüllt :), so 
1) über das balerische Geschlecht von Windeberg, das eine Winds- 
burg oder Winzenburg unweit Handersheim, im Flenithi= oder Floithi-Gau, 
erbaute, s. v. Wersebe's schon angeführle Preisschrift, S. 183, und 
Weuck, Hess. Landesgeschichte 1I, 702. — Die Winzenburg selost und 
ihr Zubehör fielen 1130 an das Visthum Hildesheim. 
2) Annal. Disibodenberg. ad a. 1130. Wenck gründet die sächsische 
Landgrafschaft der Winzenburger bloß auf den pagus Logne, den Leine- 
gau. Die Muthmaßung von einer norbheimischen Landgrasschaft, welche 
die fünf zum mainzischen Sprengel gehörigen Gaue Sachsens umfaßt 
habe, und die durch Ottos fast herzogliches Ansehn in Sachsen noch 
wahrscheinlicher wird, stellen v. Wersebe und Landdrost v. Holle in 
Spiel und Spangenbergs Vaterländischem Archiv 1825 (Celle), II, 
219;.1827, II, 368, auf. Albrecht v. Stade (Pertz S. S. XVI, 317) 
sagt: „Honricus Crassus, qui fuit Landgravius.“ Eichhorn (Deutsche 
Slaats= und Rechts-Geschichte (1808] I, § 240, Anmerk. 1) meint, daß 
1180 
1112
	        
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