158 Die Lausitzen 1123— 1190.
delowe, Sprewenberg, Buchholz, Sunnewalde, Finsterwalde,
Senftenberg, Lübbenau, Vredeburg, Trebkow, Reichenwalde,
Wyssok oder die hohe Warte bei Dobrilugk hinzu. Die ange-
sehensten dieser Castellane waren die von Kottbus und Budissin.
Im 13. Jahrhundert kommen statt ihrer Burggrafen von
Lübben, Golsen, Schiedlow, alle deutschen Stammes, vor, die sich
den böhmischen Zupanen vergleichen lassen; die Familie von
Ileburg waren Herren von Serftenberg, Pförten, Muskan;
die Kükeritz von Landsberg; die Pack, Dewin, Hockinborn
brachten ihre Familiennamen schon mit; die audern begründe-
ten sie auf neue Lehenserwerbungen. Die Rechtspflege ver-
walteten die Castellaue in ihren Burgbezirken, die Vögte in den
Städten; sie wurde in beider Händen erblich. Der Adel hatte
Schiedsgericht. Das Recht in Land und Stadt, welches die
Deutschen mitbrachten, war sächsisches.
Das Landvolk ging in dem Hörigkeitsverhältnisse, wie es
früher zu seinem wendischen Herru gestanden hatte, an die
deutsche Herrschaft über und unterlag, durch Verschiedenheit
der Sprache, Sitte, Religion und Nationalhaß von dem neuen
Herrn geschieden, einer härteren Dienstbarkeit als die deutschen
Landbewohmer. Man erlaubte sich Alles gegen sie, und Bischof
Thietmar selbst, sonst ein verständiger Mann, äußerte: „wenn
die slavischen Bauern gehorchen sollten, so müsse man sie Heu
fressen lassen wie Ochsen und in Zucht halten wie Esel“. Von
ihren nicht einmal eigenen Hütten (Kothen) hießen sie Kotsassen
oder Kossäten, was vielleicht zunächst die mit der Bienenpflege
beschäftigten Hörigen bezeichnet, auch wohl Dedicer (dediti).
Die städtische Kultur erblühte erst recht unter Heinrich dem
Erlauchten, wo Soran, Kottbus, Priebus, Guben, Lübben be-
deutend werden, Nimptsch, Zinnitz, Jarina oder Gehren da-
gegen sinken oder verschwinden.
In kirchlicher Hinsicht stand die Niederlansitz trotz ihrer
politischen Selbständigkeit unter dem Bischofe von Meißen, nur
Sorau und Priebus besonders unter dem Decan von Bu-
dissin. Vielleicht vermeinte man so Verschiedenartiges durch
Ein kirchliches Band besser zusammenbalten zu können. Mit
dem Christeuhum kam der Zebenten, in der Theorie und