192 Thüringen; Inneres bis 1216.
bis Salfeld und an die hennebergische Grenze 1). Die Grafen
von Mansfeld, Hohnstein, Stolberg bekannten sich gegen Hein-
rich den Erlauchten als Vasallen der Landgrafen von Thüringen;
der wenige Grundbesitz, welchen die sächsische Pfalz bei ihrem
Anfalle an Thüringen noch in sich faßtc, war zum größten Theil
schon im Bereich der Landgrafschaft, und wahrscheinlich dies
eine Ursache mehr, sie diesem Hause zu verleihen. Die könig-
lichen, von Hermann I. erworbenen Städte Mühlhausen, Nord-
hausen, Salfeld traten nach dem Abgang der Ludewinger aus
dem thüringischen Verband heraus; nur daß sie, wenigstens
Nordhausen, vor dem thüringischen Landgerichte zu Recht stehen
mußten.
Von den Burgen, soweit dieselben nicht Eigenthum der geist-
lichen Stifte von Mainz, Hersfeld, Fulda und Würzburg oder
der Grafen von Hemneeberg waren, gehörten die meisten den
Landgrafen, welche sie entweder als Palatien selbst benutzten
oder adligen Herren zu Lehen gaben. Viele waren Erbburg-
mannen oder Burgvogten anvertraut, die sich nicht selten nach
denselben nannten, wie die Herren von Raspenberg, von Weißen-
see 2c. Der Landgraf selbst residirte meist auf der Wartburg
oder unter derselben zu Eisenach, wo Hermann begraben wurde,
oder auf der Neuenburg bei Freiburg. Auf beiden Schlössern
hatte der Landgraf Burggrafen sitzen. Bei feierlichen Gelegen-
heiten umgaben ihn die vier Erbhofbeamten und Ministerialen,
die Marschälle von Ebersberg (Eckardsberge), die Kämmerer
von Fahnern, die Schenken von Vargila und die Truchsesse von
Schlotheim. Zur Führung der allgemeinen Geschäfte brauchte
er statt aller späteren Dikasterien und Kollegien einen Kanzler,
der damals nur noch Schreiber oder Protonotarius hieß, daun
einen Schatzmeister (dispensator) und vielleicht Kämmerer; unter
Ludwig IV. kommt noch ein zweiter Schreiber vor. Das alte
Wappen der Landgrafen bestand aus fünf rothen Querbalken
1) Die sogenannte Legenda patroni Germaniae S. Bonifacl bei
Mencke Il, 832—866, aus dem Ende des 13. Jahrhunderts, giebt
S. 849 eine circumferentia terrae Thuringiae und eine Beschreibung des
mittelhäuser Landgerichts, welche leicht das Wichtigste au diesem Fragment
ist, das zwar nicht selbst alt ist, aber auf alten Quellen beruht.