Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

1229 
196 Thuringen; JIuneres 1130 - 1247. 
Sehr reiche Grundbesitzer in Thüringen waren auch vie 
Klöster, deren sich gegen 30 bereits in diesem Zeitraum finden; 
sie bildeten neben mehr als 12 Grafen, mehr als 20 Herren 
und noch mehr Edelleuten, die bloß einzelne Dörfer inne 
hatten und sich davon nannten, die Aristokratie des Landes. 
Vor allen war Reinhardsbrunn, dessen Abte Hermann Papst 
Lucius 1183 selbst die eigene bischöfliche Mitra für sich und 
seine Nachfolger schickte, gewiß das reichste Kloster, dem auch 
Torgau gehörte; dann das von Sizzo von Käfernburg (dem 
Stammvater der nach seinem Tode sich bildenden käfernburger 
und schwarzburger Grafenlinien) 1143 gestiftete Georgenthal 
(mit Benedictinern von Morimond besetzt), welches gegen 500 
Hufen Land besaß, sowie Oldisleben mit 350° Hufen. Im 
Jahre 1229 kamen zum ersten. Male die Dominikaner, geführt 
durch den frommen Grafen Elger von Hohnstein, nach Thürin- 
gen und ließen sich in Erfurt nieder. Auch die älteste aller 
Balleien des deutschen Ordens im ganzen Reiche war die thü- 
ringische. Eutstanden 1200 aus einer durch Erzbischof Ludolf 
von Magdeburg gemachten Schenkung eines Grundstücks zum Bau 
eines Hospitals zu Halle, erwarb sie nach und nach ansehnlichen 
Grundbesitz und ein beträchtliches Kircheneigenthum, so daß 
fünf größere Ordenshäuser, 10 bis 12 Kirchen, außerdem das 
Kloster Zschillen zu derselben gehörten 1). Zu den Klöstern 
jener Zeit, meist Cistercienserordens, gehören Ichtershausen, 
Capellendorf,Volkerode (Pforte), Heusdorf bei Weimar, das 
Marienstift und St. Nicolas zu Eisenach, Noßleben, Rohra, 
Mildenfurt, die Schotten zu Erfurt, die Klöster Laußnitz, 
und Literatur über das „höchste Gericht“, tribunal landgraviatus, sum- 
mum provinciale judicium u. s. w. zu Mittelhausen in v. Grasshof, 
Commentat etc. de Mulhusa, p. 84. Er bemerkt, daß erst 1230 dieses 
Landgerichts urkundlich gedacht werde, daß es aber auch zu Gosserstädt, 
Gotha, Eckardsberge, Allersdorf gehalten worden sel. Die Behauptung 
von dem Ursprunge der geistlichen Obergerichte hat Fr. Sachse, Handb. 
des großherzogl. sächs. Privatrechts (Weimar 1829), S. 27, der hier wohl 
zu viel aus jener Legende folgert, sonst aber auch für jene Zeit manche 
tressende Bemerkung macht. 
1) Voigt, Die Ordensballei Thüriugen, in Zeitschr. f. thür. Gesch. 
I. 91 ff.
	        
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