Landgraf Ludwig IV. 207
Einwirkung eines so harten Charakters preisgegeben, ließ sich
schrittweise und geduldig von ihm unter jenes System der
Selbstertsdtung beugen, die damals für die wahxe Glorie des
Christen galt. Mit Zustimmung ihres Gatten gelobte sie ihm,
ihrem Beichtiger und Gewissensrath, förmliche Obedienz; daß
sie einst die Predigt versäumte, büßten ihre Dienerinnen mit
Geiselhieben; auf seinen Befehl durfte sie nur solche Speisen
genießen, die von rechtmäßig und nicht auf Kosten der Kirche
erworbenem Gute stammten, so daß sie gar oft Hunger leiden
mußte: darf es uns wundern, wenn eine solche Richtung vielen
mißbehagte und namentlich Elisabeth Gegner erweckte?
Landgraf Ludwigs vormundschaftliche Regierung in Meißen
erwelterte seine Thätigkeit von Hessen (wenn er dieses nicht etwa
seinem Bruder Heinrich zugetheilt hatte) bis an Schlesiens
Grenzen, indem er hier eine Landesversammlung (wie 1222
zu Delitzsch im Osterlande), dort ein Schieds= oder Land-
Gericht hielt, hier einen Thurm (wie in Leipzig) niederreißen ließ,
dort eine feindselige Vasallenstadt in Brand steckte, hier ein
Schloß eroberte (wie Tharand), dort ein anderes erbaute (wie
Schauenforst zwischen Orlamünde und Rudolstadt gegen den
ihm feindseligen Graf Hermann von Orlamünde). Dem Grafen
Heinrich von Schwerin stand er in seinem Kampfe gegen Wal-
demar von Däuemark bei; er soll es gewesen sein, der bei
Mölln den Grafen Albrecht von Orlamünde gefangen nahm,
1225 war er mit Friedrichs II. Sohne Heinrich zu Bardewick,
um zu vermitteln, und in demselben Jahre eroberte er Lebus,
um den Herzog Heinrich den Bärtigen von Niederschlesien für
die Beleidigung seiner Kaufleute zu züchtigen. Gleich dieser Stadt
gewann er auch Schloß Reichenbach. 1). Das folgende Jahr
1226 sieht ihn und seinen Bruder Kourad, wahrscheinlich um
dem Kaiser gegen die Lombarden beizustehen, in Cremona, wo
er, im Falle Heinrich von Meißen stürbe, mit diesem, der
1) Nicht unwahrscheinlich ist die von Scheltz (Geschichte der Lausitz,
S. 149) ausgesprochene Vermuthung, daß jener Zug des Landgrafen noch
einen weitergehenden Zweck hatte, nämlich den, im Verein mit dem Erz-
bischof Albrecht von Magdeburg der polnisch-schlesischen Zwischenherrschaft
in der Niederlausitz ein Ende zu machen.
1225
1226