Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Thüringischer Erbfolgestreit. 22 
gericht zu nehmen versprach. Dafür erkennen die Grafen und 
Herren von Käfernburg, Rabenswalde)) Schwarzburg, Beich- 
lingen, Hohnstein, Stollberg, Heldrungen u. a. ihn als ihren 
wahren Herrn und Landgrafen von Thüringen an, wollen die 
neu erbauten Burgen brechen und ohne Falsch und Arg dem 
Landgrafen sein Land beschützen helfen, mit denen die im letzten 
Treffen auf seiner Seite waren gute Freundschaft halten, bei 
neuem Streite unter sich Recht von ihm nehmen, die Gefan- 
genen ledig geben, bis auf den Treffurter und die bei Gotha 
Gefangenen, welche Urfehde schwören sollen 1). Hierdurch er- 
hielt Heinrich freie Hand, dem Herzog Heinrich von Polen gegen 
dessen Bruder Boleslav, den Erzbischof von Magdeburg, und 
den Markgrafen vom Brandenburg beizustehen und sich dafür 
mit Schiedlo belohnen zu lassen „das · dadurch zur Nieder- 
lausitz kam. 
Auf einem Landding zu Mittelhausen wurde 1250 der Friede 
in Thüringen befestigt und auch Sophia kann damals der An- 
erkennung Heinrichs nicht entgegen gewesen sein, da er sich von- 
dort zu ihr nach Eisenach begab, um sich von ihr die Vor- 
mundschaft über ihren Sohn, dle Wartburg und Hessen. auf 
10 Jahre übertragen zu lassen. Zu diesem Fricden trug wohl 
auch der Bannstrahl bei, der von den folgenden Erzbischöfen 
Christian und Gerhard wiederholt und (letzt erst, wie es scheint) 
mit dem Interdict verstärkt wurde. Doch dauerten Bann und 
Interdict bloß 3 Jahre, indem Gerhard selbst wieder in anderer 
Sache vom päpstlichen Legaten Hugo excommunicirt und damit 
jene Maßregel aufgehoben wurde. Gerhard verlieh nun Heinrich 
1) Der Vertrag bei Horn, Henr. ill., p. 309, No. XVI, vergl. 
Tittmann a. a. O. II, 193 ff. Die Hauptstellen für diesen Erbstreit 
sind die Annales Reinhardsbrunnenses, p. 226 8d., die Annales Erphor- 
dienses (Pertz, S. S. XVI, 35 su.) und das Chron. Sampetrinum 
(Monckoe III, 261 8a.); bie HMist. de Lündgrav. Thur, bei Pistor.= 
Struv. I, 1328— 1331 und die Annales breret de Landgr. Thur. bei 
Eccard, Hist. gencal., p. 429—437. Gerstenberger (in Schminke, 
Mon. Iass. 1) ist höchst naiv zu lesen und schöpft aus frlheren thür. und 
bessischen Chroniken, Engelhaus, Riedesel u. s. w. Vieles, beson- 
ders in der Chronologie und in dem Zusammenhange der Ereignisse, bleibt 
schwankend. 
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