Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

König Albrechts I. erneute Absichten auf Thüringen. 249 
Aber schon 1304 war die Eintracht wieder zu Ende. Im 
Einverständniß mit dem Laudgrafen und gewiß auf seinen An- 
trieb zogen die zur Erhaltung des Laudfriedeus in Thüringen 
Verbündeten vor die Schlösser des Burggrafen Otto von Kirch- 
berg, der ein Vasall und Geheimerath des Markgrafen 
Diezmann war, und zerstörten Wintberg und Kirchberg, worauf 
Greifenberg gegen freien Abzug der Besatzung, darunter Diez- 
manns und des Burggrafen selbst, capitulirte. Bald folgte 
noch Schlimmeres. Eisenach hatte sich, wic Frankenstein und 
Kreuzburg, in diesen Wirren eine Art von Reichsunmittelbarkeit 
erworben und da es nun, weil es sich den Landesherren nicht 
fügen wollte, von den beiden Brüdern hart bedrängt wurde, 
so rief es auf Grund des zwischen Landgraf Albrecht und Adolf 
abgeschlossenen Vertrags des Königs Albrecht Hilfe an. Dies 
gab letzterem Veranlassung, die thüringische Angelegenhcit wieder 
ernstlich in Angriff zu nehmen. Als nun Friedrich und Diez- 
mann vorgeladen auf dem fuldaischen Hoftage (Juli 1300), 
wo der König jener Städte Klage hören wollte, nicht erschienen, 
wurde gegen sie Acht und Krieg erklärt. Und hier zu Fulda 
erneuerte der alte Landgraf mit ihm den einst mit Adolf ge- 
schlossenen Vertrag. Wahrscheinlich beschränkte sich damals sein 
ganzer unmittelbarer Besitz auf die Wartburg mit Eisenach, 
und jene versprach er zu mehrer Sicherheit des Reiches, an 
das Thüringen nach seinem Ableben fallen solle, binnen 8 Tagen 
den Herren Beringer von Geypzenstein und Helwich von Gold- 
bach zu überliefern, die sie nach seinem Tode dem Könige frei 
ausantworten sollten 1). So sahen sich also die jungen Mark- 
grafen abermals durch die Farih geligee. ihres Vaters in 
ganz ähnlicher Weise wie 13 Jahre borher mit dem Verluste 
ihrer Lande bedroht, aber auch jetzt, verzagten sie nicht. Um 
die Wartburg, an der der Besitz Thüringens hing, zu retten, 
legten sie cilig die noch mit ihrem Vater wegen der zerstörten 
Schlösser des Burggrafen von Kirchberg obschwebenden Miß- 
helligkeiten bei und zogen den schwachen Alten wieder auf ihre 
1) „ducd cum terra nostra Thuringin, qgua ad vitam nostram 
Laudere volumus et ca uti frui, post mortem nostram ad imperium 
derolvi debcat pleno jure“. Pisaner Urkunde a. a. O. 
1304 
1306
	        
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