Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

272 Inneres 1190 —1324. Hofstaat. 
darin einerseits nur die Bestätigung der bisherigen Praxis, 
während anderseits dieselbe eben dadurch hervorgerufen wurde, 
daß man 'das alte Recht in Frage zu stellen anfing. Um die 
nämliche Zeit begannen auch die alten zwar erblichen aber ein- 
fachen und an der Grundform der Hausmarke festhaltenden 
Wappen sich durch Aufnahme von Beizeichen für Nebenzweige 
des Hauptgeschlechtes zu vervielfältigen und zu Bilderwappen 
umzuformen; die thüringischen Herren setzten durchweg den auf- 
gerichteten Löwen, vielleicht das alte Heerzeichen ihres Volks- 
stammes, in ihren Wappenschild, und daß Heinrich der Erlauchte' 
dasselbe that, woher sich der meißnische schwarze Löwe im gol- 
denen Felde schreibt, hängt vielleicht mit seinen Ansprüchen auf 
Thüringen zusammen. Dasselbe Wappenthier führte eine ganze 
Gruppe meißnischer Geschlechter, die von Born, von Nassau, 
von Taubenhelm, von Konradisdorf, von Biberach, von Wilden- 
hain, in denen man daher die Ahnen des später in Meißen so 
reichbegüterten Hanses von Schönberg vermuthet, da die Erb- 
lichkeit der Familiennamen erst in der zweiten Hälfte des 
14. Jahrhunderts aufkam, im 13ten die Glieder des nämlichen 
Geschlechtes nach ihren Gütern oder aus anderen Ursachen ver- 
schiedene Namen führten. 
Die Ritter bildeten, wie sich aus ihrem häufigen Vorkom- 
men als Zeugen in den Urkunden ergiebt, seit Heinrich dem Er- 
lauchten die hauptsächliche Umgebung, einen kriegerischen Hofstaat 
des Fürsten; neben ihnen verwalteten Ministerialen die erblichen 
Hofämter entweder in Wirklichkeit oder als bloßes Ceremoniell, 
während die eigentlichen Geschäfte von Geringeren versehen wur- 
den. Beide zusammen bilden das Hofgesinde, die famillares 
des Fürsten; aus ihnen nimmt derselbe seine Nathgeber, con- 
Siliarii, gecretarii, mit deren Zuziehung er persönlich die eigent- 
lichen Regierungsgeschäfte verwaltet; für die Ausfertigung kommt 
anfangs nur noch ein Protonotarius (oberster Schryber) mit 
einigen Scriptoren vor. Gemeiniglich war dies des Lesens und 
Schreibens wegen, was die Kenntniß des Latein involvirte (ars 
clericalis), ein Geistlicher. Er stand also der Kanzlei und dem 
Siegel vor. Ein eigentlicher Kanzler findet sich erst 1329, ein 
Abt Albrecht von Pegau, bei Friedrich dem Ernsthaften vor,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.