Landgraf Balthasar. 811
bischof Günther von Magdeburg 1413 sogar mit Waffengewalt,
jedoch vergeblich rückgängig zu machen suchte. Das gleichzeitig
ihm und seinen Nachfolgern zugestandene Patronatsrecht über
vier Domherrnstellen zu Meißen sicherte außerdem den Mark-
grafen einige zuverlässige Anhänger im Kapitel, deren sie um
so mehr bedurften, da fast die Hälfte des meißner Sprengels
damals unter böhmischer Hoheit stand. 1). Weder von Elisabeth
(sie starb 1400) noch von seiner zweiten Gemahlin Anna von
Braunschweig hatte er Kinder; er starb am 10. Februar 1407
und wurde im meißner Dom begraben. Trotz seines Einen
Auges (das andere brannte ihm der heilige Benno von Meißen,
der ihm im Traum erschien, ausl) sah er stets seinen wahren
Vortheil ein „unde her was benümit vor den wisten Forsten,
den dutzsche Land hattin“.
Die andern drei wettinischen Fürsten stritten sich geraume
Zeit über die Theilung von Wilhelms Läudern, weil sie zwar
über Zerlegung derselben nach zwei Linien, aber nicht über das
einig werden konnten, was jeder noch voraus verlangte; dazu
kam, daß auch die Schwestersöhne des Verstorbenen, die Burg-
grafen Johann und Friedrich von Nüruberg, Ansprüche machten,
worüber sich die meißner Fürsten sogar an die päpstliche Curie
wandten, endlich aber 1415 die nürnberger Burggrafen mit
24,000 rheinischen Gulden befriedigten. Der Vergleich zwischen
den beiden Linien oder der naumburger Hauptreceß vom 21. Juli
1410 vertrug schon vorher die eigentlichen Erben. 2)
Diesen Receß, ja seines Bruders Wilhelms Tod selbst, hatte
Balthasar von der thüringischen Linie gar nicht mehr er-
lebt. Auch er war ein glücklicher Erwerber gewesen. Im Jahr
1385, wo ihm seine Margaretha, Burggraf Albrechts von
Nürnberg Tochter, die ihm die schöne hennebergische Mitgift zu-
gebracht hatte, seinen Erben Friedrich den Friedfertigen gebar,
war der letzte Graf von Käfernburg in Palästina gestorben und
zu Georgenthal mit Schild und Helm begraben worden. Da
erbte der Landgraf diese alte Grafschaft. Wie unsicher indeß
) Cod. dipl. Sax. II, 2. p. XXIII49.
2) Horn, Friedrich der Streitbare, S. 755f.
1407
1410