1422
1423
822 Friedrich der Streitbare. Hussitenkrieg.
rechte für fünf Stellen im meißner Kapitel noch das für drei
weitere ).
Diese = Occupation der deutschen Oistricte im nordwestlichen
Böhmen ist das höchste, was überhaupt gegen die Hussitener-
reitht worden ist. Dennoch trug sich die römische Kurie mit
weitreichenden Plänen; wohl wissend, daß die hussitische Ketzerei
ihre- Stärke aus ihrer nationalen Grundlage schöpfe, ging sie auf
nichtsi Geringeres aus als auf die Theilung Böhmens. Friedrich
dem Streitbaren war dabei die böhmische Kur zugedacht,, ein
Planz der freilich zu Sigismunds Hauspolitik, wenig paßte, den
aber der hochstrebende Friedrich mit Begierde ergriff. An
diesen Punkte" schienen die Interessen Beider auseinanderzu-
gehen," voch wurde auf dem nürnberger Reichstage von den
Kurfürsten zwischen ihnen dahin vermittelt, daß der. König den
tk##ißnischen Fürsten für die Summe von 90,000 Fl. und gegen
diei Zusäge fernerer Hilfe Stalberg, Schöneck, Myla, Batten-
dorf, Sparenberg, Mühlberg und Lantschütz verpfändete. Da-
gegen scheiterte die beantragte Neform der Kriegsverfassung an
dem Widerspruch der Städte. So kam es, daß auch diesmal
nichts von Bedeutung erreicht wurde. Markgraf Wilhelm
stieß mit 3000 Mann bei Brüx zu dem Kurfürsten von Bran-
denburg, um die hart bedrängte meißnische Besatzung des Karl-
steins zu entsetzen, was zwar nicht durch Gewalt aber durch
Unterhandlung mit Prinz Corybut errescht wurde. Es geschah
in Böhmen meißnischer Seits weder in diesem noch im nächsten
Jahre 1423 wiel Wichtiges, denn ein ganz anderes Ereigniß,
welches Ersatz für die entgangene böhmische Kur verhieß, nahm
jetzt Markgraf Friedrichs ganze Aufmerksamkeit und Zeit in
Anspruch. Im. November 1422 starb der letzte Kurfürst
Sachsens aus askauischem Hause, und sein Herzogthum wurde
mit der Kurwürde zugleich dem Markgrafen von Meißen zu
Theil!(1423), wie davon das nächste Buch das Nähere nach-
weisen muß.
So stieg Friedrich und mit ihm sein Land zu einer un-
gleich höheren politischen Bedeutung empor, und der berühmte
Name Sachsens wurde damit auf Länder übertragen, die mit
1) Horn a.##a. O., S. 850. Cod. dipl. Sax. II, 2. No. 907.