1290
868 Das Herzogthum Sachsen 1180 — 1356.
Tochter Herzog Ottos von Braunschweig, soll das Franziskaner=
kloster zu Wittenberg 1238 gegründet haben, welches auch die
Gruft der sächsischen Herzöge dieses Stammes enthielt.
Von seinen Söhnen stiftete der jüngere, Albrecht II. (starb
1298), die Linie Sachsen-Wittenberg, die bis 1422 dauerte,
und der ältere, Johann (starb 1285), die Linie Sachsen-
Lauenburg, welche erst 1689 ausstarb. Herzogstitel und Her-
zogsrecht blieb beiden Brüdern in Gemeinschaft, so auch ver-
muthlich der Titel eines Erzmarschalls, der mit dem der davon
abhängigen Erbmarschälle (aus dem Hause Pappenheim oder
Kalatin) nicht zu verwechseln ist. Freilich sank durch solche
Theilung die einst so große Herzogswürde von Sachsen immer
mehr zur politischen Unbedeutendheit herab. Doch wurden die
lehnsherrlichen Rechte über die sächsischen Grafen von beiden
Linien geübt; auch erwarben beide Brüder die Burggrafschaft
Magdeburg, zu welcher die burggräflichen Rechte in Magdeburg
und Halle, Reste der alten kaiserlichen Statthalterschaft, und
die vier Amter Gommern, Ranis, Elbenau und Gottau ge-
hörten. Beide Herzöge nannten sich nun Burggrafen, obgleich
später nur die wittenberger Linie im Besitze der Qualitäten
der Burggrafschaft gefunden wird. 1) Albrecht erwarb auch
auf Kosten der meißner Markgrafen die Grafschaft Brene, als
deren letzter Herr Graf Otto IV. 1290 gestorben war. 2) Solche
Erwerbungen mußten freilich eintreten, um dies askanische Haus
nicht ganz ohnmächtig werden zu lassen.
Der älteste von Albrechts Söhnen, Rudolf I. (1298—1356),
war bei des Vaters Tode noch unmündig und bekennt noch
1) Die frühere Geschichte der Burggrafschaft Magdeburg, zu welcher
unter Wiprecht von Groitzsch 1000 Vasallen gehört haben sollen, s. Weisse,
Gesch, der kursächs. Staaten II, 219— 225. Auf sie wird von Einigen
der halbe Adler im rechten Felde des sächsischen Wappens bezogen, von
Anderen auf die Pfalzgrafschaft Sachsen. Kurfürst Albrecht II. verkaufte
seine burggräflichen Rechte innerhalb Magdeburgs an die Stadt, welche
dieselben dem Erzbischof überließ, und Albrecht III. versetzte 1419 die vier
Amter an die Stadt Magdeburg für 5000 Schock böhmischer Groschen, so
daß bloß noch die burggräflichen Rechte in Halle, das sogenaunte Grafen-
gedinge, in ihren Händen blieben.
2) s. oben S. 144.