360 Das Herzogthum Sachsen 1180 —1356.
Eventualbelehnung mit Brandenburg selbst, die aber wegen
der Aussöhnung Karls mit den Wittelsbachern (um sie von
seinem Gegenkönig Günther von Schwarzburg abzuziehen) un-
wirksam blieb.
Zwar söhnte sich der Herzog von Lauenburg zu Bautzen
1850 1350 mit König Karl IV. aus; dennoch entschied dieser durch
1855 die prager Bulle vom 4. Oktober 1355 den langen Kurstreit
dahin, daß die wittenberger Linie, die fast allen ruhigen Kaiser-
wahlen allein beigewohnt hätte, auch allein im Kurvereine von
Reuse aufgenommen sei, fortan die Kurstimme allein besitzen,
und daß die Primogenitur über die Erbfolge entscheiden, in
Ermangelung eines Sohnes der ältere Bruder und dessen ältester
Sohn nach ihm folgen solle. Die übrigen Kurfürsten gaben
nach damaligem Brauche ihre Willebriefe dazu, und die goldene
Reichsbulle von 1350 bestätigte diese Einrichtung, mit der Aus-
dehnung, daß die Unmündigkeit des Kurprinzen bis zum 18. Jahre
dauern und so lange der nächste Agnat zur Vormurschaft be-
rechtigt sein solle. Auch das Erzmarschallamt (wegen dessen ihn
die Kurfürsten schon 1338 in einem Briefe an den Papst por-
titor ensis nannten) und das Reichsvicariat wurde der witten-
berger Linie ausschließlich zugesprochen. Die Privilegien de non.
appellando et de non evocando, das Berg= und Münz-Regal,
der Judenschutz kamen ihm wie jedem Kurfürsten zu. Noch rührt
von ihm die mit einem Dorn von Christi Krone ausgestattete
Schloßkirche zu Wittenberg mit einem Kollegiatstift, eremt vom
brandenburger Bischof, her. Mit seiner ersten (brandenburgischen)
Gemahlin Jutta erzeugte er seinen Nachfolger Rudolf II.;
mit der dritten, einer Gräfin von Lindow, den Prinzen Wenzel,
der später Nudolfs II. Nachfolger wurde. Rudolf I. starb am
1856 21. März 1356.
1856—00 Rudolf II. (1356— 1370), der Günstling Karls, soll
als Kurprinz in französischen Diensten die Schlacht von Crecy
mitgemacht haben, auch frühzeitig zu Regierungsgeschäften an-
gehalten worden sein. Da die lauenburger Linie mit den Be-
stimmungen der kaiserlichen Urkunde von 1355 für Sachsen-
Wittenberg sehr unzufrieden war, gab Kaiser Karl IV. den
27. December 1356 zu Metz dem Kurfürsten Rudolf noch eine