Das Herzogthum Sachsen 1356 —1423. 861
besondere, die vorige bestätigende sächsische goldene Bulle),
oder einen Lehenbrief über alle seine Länder, unter denen auch
einer Pfalzgrafschaft Sachsen gedacht wird, die sein Vater
schon besessen habe. Von dieser aber waren überhaupt nur
noch Lauchstädt und Allstädt übrig, von denen Lauchstädt zu-
gleich mit Landsberg von den Wettinern aus braunschweigischen
Händen wieder erworben worden war. Allstädt aber war durch
sehr verschicdene Hände gegangen und zuletzt von den Grafen
von Mausfeld besessen worden, von denen es die Herzöge von
Sachsen müssen eingelöst haben. ) 1369 wurde es, doch ohne
die Pfalzgrafenwürde, welche sich Sachsen vorbehielt, dem Geb-
hard, Herrn von Ounerfurt, lehenweise überlassen und fiel erst
1496 an das sächsisch-meißnische Haus zurück.
2. Geschichte des Herzogthums Sachsen von den goldenen Bullen bis
zum Anfalle an Friedrich vom Osterlande, 1356 —1423.
Der höchst aufgebrachte Herzog Erich von Lauenburg nannte
sich, trotz dieser Bestimmungen, des heiligen römischen Reiches
obristen Marschalk und behauptete, er sei Kurfürst. Darüber
1361 vom Kaiser vor ein Fürstenrecht geladen, scheint er end-
lich seine Ansprüche aufgegeben zu haben. In der sächsischen
goldenen Bulie bemerkt man zwei auffallende Abweichungen von
der allgemeinen deutschen: denn 1) wurde auf den Fall daß
Rudolf II. ohne Kinder stürbe (wie auch geschah), seinem jüngsten
Bruder Wenzel der Vorzug vor Albrecht, einem Sohne seines
zweiten 1350 verstorbenen Bruders Otto, gegeben, wobei viel-
leicht ein Familienvertrag zu Grunde lag; und 2) wurde die
Mündigkeit im 18. Jahre bloß auf die Kurwürde bezogen, wäh-
rend die Ausübung der wirklichen Regierung erst im 21. Jahre
beginnen könne, eine Unterscheidung, die sich mit der Zeit von
selbst verwischte. Rudolf führte zuerst den Titel princeps elector
in einer Urkunde von 1370 und erhielt von der Abtissin Agnes
von Ouedlinburg die Herrschaft Barby nebst Walternienburg,
1) Bei Lünig, Reichsarchiv, Pars spec. Cont. II, 185.
2) Weitläusiger bei Weisse a. a. O. II, 238—241. Vielleicht be-
zieht sich diese Würde auf die von Albrecht II. erworbene Burggrasschaft
Magdeburg.
1361
1870