Dresden. Kunst und Wissenschaft. 47
Bergbau gewonnene Reichthum der erzgebirgischen Städte durch
größere, oft von fremden Baumeistern entworfene und mit
Bildwerken und Gemälden reich ausgeschmückte Bauten be-
thätigte. Von einer sächsischen Kunstschule läßt sich in dieser
Zeit nicht reden, die überladenen Formen der Spätgothik do-
miniren hier wie anderwärts. Dagegen macht sich seit der
Mitte des Jahrhunderts, seitdem in Folge des Hussitenkriegs
der frühere Einfluß der prager Kunstschule aufgehört hatte,
in Malerei und Holzschnitzwerk überwiegend der der fränkischen
geltend, als deren bedeutendste Schöpfung in unserem Lande
Michael Wohlgemuths Altarschrein in der zwickauer Marien-
kirche erwähnt zu werden verdient 1). Zwei Universitäten
sorgten für die Verbreitung der Wissenschaften, und die eine
derselben (Erfurt) hatte schon 1447 verbesserte Statuten er-
halten. Dennoch muß man sich hüten, die Bedeutung ihrer
Wirksamkeit allzuhoch anzuschlagen; sie konnte sich vorläufig noch
nicht weiter erstrecken, als es die engen Schranken der Scho-
lastik, in welche die Wissenschaft überhaupt eingezwängt war,
gestatteten. Noch geringer war die wissenschaftliche Thätigkeit
der Klüsler, wenn auch die Cistercienser durch das Bernhardiner-
collegium an der Universität Leipzig für vie gelehrte Bildung
ihrer Ordensglieder sorgten. Die sächsischen Domschulen waren
meist in tiefem Verfall. Dagegen kündigt sich in der wachsen-
den Sorge der Stadtgemeinden, wenn auch nur noch leise und
von ferne, die Regung einer neuen Zeit an. Der dresdner
Kreuzschule geschieht zuerst 1452 Erwähnung; die jungen Berg-
städte im Erzgebirge errichteten sich frühzeitig Schulen; zur
höchsten Blüthe gedieh die zwickauer Stadtschule, die am Ende
des 15. Jahrhunderts 900 Schüler, zum Theil aus weiter
Ferne herbeigekommen, zählte; aber auch in diesen Anstalten
blieben die Leistungen geringfügig, theils wegen der Mangel-
haftigkeit aller Hilfsmittel, theils weil die Kirche den Unterricht
mit so äungstlicher Sorgfalt überwachte, daß sie selbst das Lesen
der Bibel in denselben untersagte, „quoniam — wie die Statuta
Synodalia episcopabus Misnensis von 1504 bemerken — „e##
1) Schulz in Mitth. des sächs. Alt.-V. III, 2. S. 24 ff.