Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Dresden. Kunst und Wissenschaft. 47 
Bergbau gewonnene Reichthum der erzgebirgischen Städte durch 
größere, oft von fremden Baumeistern entworfene und mit 
Bildwerken und Gemälden reich ausgeschmückte Bauten be- 
thätigte. Von einer sächsischen Kunstschule läßt sich in dieser 
Zeit nicht reden, die überladenen Formen der Spätgothik do- 
miniren hier wie anderwärts. Dagegen macht sich seit der 
Mitte des Jahrhunderts, seitdem in Folge des Hussitenkriegs 
der frühere Einfluß der prager Kunstschule aufgehört hatte, 
in Malerei und Holzschnitzwerk überwiegend der der fränkischen 
geltend, als deren bedeutendste Schöpfung in unserem Lande 
Michael Wohlgemuths Altarschrein in der zwickauer Marien- 
kirche erwähnt zu werden verdient 1). Zwei Universitäten 
sorgten für die Verbreitung der Wissenschaften, und die eine 
derselben (Erfurt) hatte schon 1447 verbesserte Statuten er- 
halten. Dennoch muß man sich hüten, die Bedeutung ihrer 
Wirksamkeit allzuhoch anzuschlagen; sie konnte sich vorläufig noch 
nicht weiter erstrecken, als es die engen Schranken der Scho- 
lastik, in welche die Wissenschaft überhaupt eingezwängt war, 
gestatteten. Noch geringer war die wissenschaftliche Thätigkeit 
der Klüsler, wenn auch die Cistercienser durch das Bernhardiner- 
collegium an der Universität Leipzig für vie gelehrte Bildung 
ihrer Ordensglieder sorgten. Die sächsischen Domschulen waren 
meist in tiefem Verfall. Dagegen kündigt sich in der wachsen- 
den Sorge der Stadtgemeinden, wenn auch nur noch leise und 
von ferne, die Regung einer neuen Zeit an. Der dresdner 
Kreuzschule geschieht zuerst 1452 Erwähnung; die jungen Berg- 
städte im Erzgebirge errichteten sich frühzeitig Schulen; zur 
höchsten Blüthe gedieh die zwickauer Stadtschule, die am Ende 
des 15. Jahrhunderts 900 Schüler, zum Theil aus weiter 
Ferne herbeigekommen, zählte; aber auch in diesen Anstalten 
blieben die Leistungen geringfügig, theils wegen der Mangel- 
haftigkeit aller Hilfsmittel, theils weil die Kirche den Unterricht 
mit so äungstlicher Sorgfalt überwachte, daß sie selbst das Lesen 
der Bibel in denselben untersagte, „quoniam — wie die Statuta 
Synodalia episcopabus Misnensis von 1504 bemerken — „e## 
1) Schulz in Mitth. des sächs. Alt.-V. III, 2. S. 24 ff.
	        
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