434 Kurfürst Friedrich der Weise.
und Berg war daran, mit Herzog Wilhelms Tode fällig zu
werden; in Hessen übertrugen die Stände nach dem Tode des
Landgrafen Wilhelm, der mit Friedrich in enger Freundschaft
und lebhaftem, vertraulichem Briefwechsel gestanden hatte ½),
mit Ausschluß der Landgräfin-Wittwe dem Hause Sachsen die
Vormundschaft über den öjährigen Landgrafen Philipp; starb der
Knabe, so fiel Hessen kraft der Erbverbrüderung an Sachsen.
Man maß am kaiserlichen Hofe dem Kurfürsten die Absicht bei,
gegenüber dem schwäbischen Bunde einen norddeutschen Bund zu
gründen. Seit Heinrich dem Löowen hatte es in Norddentsch-
land keine Macht von ähnlicher Ausdehnung gegeben. Auf das
Streben, sie unschädlich zu machen, richtete sich jetzt das Haupt-
augenmerk der kaiserlichen Politik.
Daß die Herrschaften in der Grafschaft Görz, die der Kaiser
dem Kurfürsten schon 1498 für theils baar dargeliehene, theils
an Besoldung aufgelaufene 65,000 Gulden unterpfändlich ein-
gesetzt hatte, 1509 in die Hände der Venetianer fielen, ohne
daß, wie es scheint, dem Kurfürsten jemals das Geld wieder
erstattet worden ist, mochte sich noch verschmerzen lassen, es
gab empfindlichere Stellen, an denen man ihn angreifen konnte.
Trotzdem, daß die 1483 Albrecht dem Beherzten gegebene Even-
tualbelehnung mit Jülich und Berg nebst Ravensberg 1486
auch auf Ernst und seine Nachkommen ausgedehnt und 1495
beiden Linien aufs neue bestätigt worden war, widerrief jetzt
der Kaiser alle diese Exspectanzen zu Gunsten der einzigen Tochter
des Herzogs von Jülich, deren Gemahl, Johann von Cleve,
dadurch vom Bunde mit dem Herzog Karl von Geldern abzuziehen
er noch ein ganz besonderes Interesse hatte, und wirklich nahm
dieser 1511 nach seines Schwagers Tode das Land in Besitz. )
In Hessen erhoben sich um die nämliche Zeit die Stände gegen
die Vormundschaft der sächsischen Fürsten; der ihnen ergebene
Landhofmeister von Boyneburg legte sein Amt nieder, die Land-
1) Nommel, Geschichte von Hessen III, 1. S. 152 und Anmerkk.
S. 98. Die sehr zierlich unterschriebenen Briefe Friedrichs sind noch im
kasseler Hofarchiv vorhanden.
2) Weisse (Gesch. der kursächs. Staaten III, 19— 21) führt die
Quellen an.