496 Die Protestation.
testation ein, ließen auch dieselbe, nachdem der König cinen
Vermittlungsversuch verworfen hatte, am 25. April öffentlich
bekannt machen. Zugleich wurde eine Appellation an den
Kaiser und an ein künftiges Concilium ausgefertigt und dem
Kaiser übersendet ).
Mehr hatte nicht geschehen können, weniger durfte man
nicht thun, um nicht das Gewonnene wieder zu verlieren. Auch
lag eine gewisse moralische Kraft, wie in jedem letzten entschie-
denen Schritte, so in diesem. Jetzt hatte man als Religions-=
partei sich offen erklärt und der andern gegenübergestellt. Der
Name protestirende Stände oder Protestanten wurde schon
jetzt, wenn auch zunächst spottweise gebräuchlich, er wurde
Losungswort und gab der Sache einen Zusammenhalt mehr 2).
4. Kursachsen und Hessen an der Spitze einer kirchlichen und politischen
Partei zugleich.
Die Gewalt der Umstände, die Macht der liberzeugung
hatten auf diese Weise eine Partei und einen Namen geschaffen,
welche beide von da an nicht wieder untergegangen sind. Aber
eine unvermeidliche Folge davon war auch, daß nun eine Ver-
einigung aller Katholiken in Deutschland mit den Protestanten
schon aus Parteigeist ummöglich wurde. Auch der Kaiser selbst
trug das Seinige dazu bei. Er empfing in Piacenza die Ge-
sandten mit der Protestation und Appellation so ungnädig (er
ließ sie sogar verhaften) und sprach so ernstlich von Züchtigung
der Ungehorsamen, daß man nun wohl sah, man müsse eben
so ernstlich auf Selbsterhaltung denken. Daß in Kursachsen
und Hessen gegen Ferdinands ausdrückliches Verlangen im Mai
die Protestation öffentlich bekannt gemacht worden war, mochte
auch den Kaiser gereizt haben. Aufs neue wiederholte sich das
unheimliche Gerücht, der Kaiser wolle „dem Kurfürsten Joham
seinen Stand, daß er ein wählender Fürst sei, nehmen und auf
1) Rancke III, 119 ff.
2) über einen lleinen Nebenstreit zu Speier zwischen Sachsen und
Mainz Über das Recht der Umfrage, der endlich im Ganzen für Kur
sachsen entschieden wurde, s. Müllers Annalen, S. 82, und ausführ-
licher Weisse III, 82—85.