Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

506 Nürnberger Religionsfriede. 
weilige gesetzliche Anerkennung einer protestantischen Religions- 
partei ausgesprochen haben würde, und daß der künftige Friede 
sich nur auf die gegenwärtigen Mitglieder der Partei, die man 
mit Namen aufzählte, erstrecken solle. So waren die schwei- 
zerischen Reformirten und ihre Anhänger aus- und Thür und 
Thor für neue Aufnahmen zugeschlossen. Damit war auch 
Luther durchaus einverstanden; es schien ihm darin das jetzt 
Erreichbare erreicht, mehr zu fordern däuchte ihm sogar eine 
Unbilligkeit gegen die audersgläubigen Fürsten und daß dadurch 
die Ausbreitung des Evangeliums gehemmt werden könne, war 
er weit entfernt zu besorgen; er war gegen die vorgeschlagene 
Klausel: diejenigen so sich in das augsburger Bekenntniß einge- 
lassen „oder noch einlassen mogen“, weil man „den gnädigen 
vom Kaiser angebotenen Frieden um solcher spitzigen genau ge- 
suchten Pünktlein“ ja nicht abschlagen solle. Und dies entsprach 
auch ganz der milden, friedfertigen Auffassung, mit welcher sein 
Kurfürst bisher immer die Sache des Protestantismus ver- 
treten hatte. Allerdings dauerte es nicht lange, bis die nach- 
theiligen Folgen dieser Beschränkung zu Tage traten. 
So wurde denn auf einer freilich nur theilweise befrie- 
digenden Grundlage 23. Juli 1532 zu Nürnberg, wohin man, 
um dem Kaiser näher zu sein, die schweinfurter Verhandlungen 
verlegt hatte, der erste sogenannte Religionsfrieden abgeschlossen; 
ein Resultat, welches durch merkwürdige Verkettung von Um- 
ständen die Protestanten vornehmlich den Osmanen zu danken 
hatten 1). Dem Landgrafen Philipp erschien derselbe freilich in 
einem ganz anderen Lichte als Jenen, und jeder seiner Briefe 
an den Kurfürsten enthielt die härtesten Vorwürfe darüber. 
Er nannte diesen Frieden geradezu gewissenlos und unedel und 
den Kurprinzen fragte er höchst spitzig: ob. er diesen löcherichten 
Frieden, den kein dreifacher Doctor entschuldigen könne, aus 
Furchtsamkeit geschlossen oder ob es vielleicht gar um ein Neben- 
händlein dabei zu thun gewesen sei. Johann Friedrich übertrug 
diesen Streit mit Philipp einer Commission der beiderseitigen 
Räthe, die am Ende des Jahres den Schluß vermittelten, man 
1) Ranke a. a. O. III, 332 ff.
	        
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