Anfang seiner Regierung. 509
Lage verwandelten. Des Fürsten unglückliches Geschick hat
man in dem Kreuz schon sinden wollen, welches er als Mutter-
mal am 30. Junui 1503 zu Torgau mit auf die Welt brachte.
Seine Mutter starb im Wochenbette, der Vater gab ihm nach
10 Jahren eine andere, und gab ihm Lehrer wie Spalatin
und Crosner, die ihn nicht ohne gelehrte Bildung ließen, aber
ihm auch eine gewisse Hartnäckigkeit und einen Eigensinn nicht
nehmen konnten, die ihn zwar zu einem unerschütterlichen und
besonders im Unglücke recht ehrwürdigen Anhänger der Refor-
mation machten, aber zum Theil auch erst zu dem Unglück
führten, welches ihn getroffen hat. Die Angelegenheit der
Religion brauchte ihm, der die Tage von Worms, Speier und
Augsburg mit gesehen, nicht erst durch seines Vaters zweites
Testament empfohlen zu werden; aber der fromme Wunsch
darin: „Gott wird seine Lieb behüten, daß sie nicht von teuf-
lischen Räthen verführet werde“, ist, wenn Personen und nicht
Anschläge darunter gemeint waren, nicht ganz in Erfüllung
gegangen. Auch hätte er, um mit Nachdruck sich in seiner
Stellung zu behaupten, einen tiefern politischen Blick, der seinem
Zroßen Oheim so eigen war, nicht vermissen lassen sollen 1).
Johann Friedrich regierte bis 1539 für seinen unmündigen
Bruder Johann Ernst mit, dann gemeinschaftlich bis 1542,
zur Theilung zu Torgau, wo letzterem außer einer jährlichen
Summe von 14000 Fl. die Pflege Koburg oder die kursäch-
sischen Besitzungen in Franken zugewiesen wurden, welcher An-
theil nach seinem kinderlosen Tode 1553 an das errnestinische
Sachsen (aber an welches!) zurücksiel. Zu Sicherheit für
richtige Zahlung der 14000 Fl. waren ihm die Amter, Städte
und Schlösser Weimar, Jena, Eisenach, Wartburg, Altenburg,
Grimma, Plauen, Saalfeld und Zwickau verschrieben, so daß
er bei einer einen Monat über den Termin aubbleibenden
Zahlung sie so lange besetzen durfte, bis er befriedigt sei.
Dafür aber trug auch der Kurfürst alle Reichslasten und
Schulden und hatte über seines Bruders Antheil Schutz= und
Schirm-Gerechtligkeit. Die durch den Reichserbmarschall von
1) Vergl. die treffliche Beurtheilung dieses Fürsten bei Ranke IV,
208 ff.