Herzog Albrecht der Beherzte. 561
Sagan, und den bibersteinischen Herrschaften an den Erstgebo-
renen, Herzog Georg, fallen, dagegen Herzog Heinrich und dessen
Nachkommen Friesland zu ihrem Erbtheile bekommen. (Der
dritte Sohn, Friedrich, geboren 1474, war 1498 Hochmeister
des deutschen Ordens in Preußen geworden und wurde als
abgefunden betrachtet, doch legte er 1507 sein Hochmeisterthum
nieder und lebte noch bis 1510 zu Rochlitz.) Wenn aber Hein-
rich diese Statthalterei aufgeben oder durch Krieg oder Ein-
lösung verlieren sollte, so habe Georg ihm und seinen Nach-
kommen die beiden Schlösser und Städte Freiberg und Wolken-
stein mit aller Landesherrlichkeit (nur die der Bergwerke aus-
genommen) zu übergeben, sowie den vierten Theil aller übrigen
Landeseinkünfte und die Hälfte der Zinsen von 150000 Fl.,
die dem römischen Könige vorgestreckt worden wären. Ubrigens
soll der überlebende Bruder dem audern, und dann unter ihren
beiderseitigen successionsfähigen Erben der älteste weltlichen Stan-
des folgen; die übrigen sollten mit dem Drittel oder, wenn
mehr als zwei vorhanden, mit der Hälfte der Einkünfte und
einer oder zwei Behausungen befriedigt werden. Aber künftig
zu erwerbende Lander mägen brüderlich und freundlich getheilt
werden. Dies in der sächsischen Erbfolgegeschichte neue und ehe-
lials nur bei Klostervogteien, wie über den Petersberg, Gerb-
städt, vorkommende staatsrechtliche Experiment eines Senio-
rates wich wesentlich von der Primogenitur im ernestinischen
oder Kur-Sachsen ab, und beabsichtigte vielleicht nur den nächst-
vorliegenden Fall eine Auskunft, die mit Verhütung aller Landes-
theilung auch die Übel gemeinschaftlicher Regierungen vermeiden
sollte. 1)
Zedene oder Sidonie, die Tochter Georgs Podiebrad, die
Stammmutter des albertinischen Hauses, verbrachte die Zeit,
während ihr Gemahl auswärts kriegte, meistentheils in frommer
Zurückgezogenheit auf dem Schlosse zu Meißen. Die peinliche
Gewissenhaftigkeit, mit der sie an den Satzungen der römischen
1) Der Erbvertrag, der am 14. Seplember 1500 von Maximilian
bestätigt wurde, bei Glasey, S. 819— 832. Wegen der Interpunktion
(besonders S. 823 hinter Regierung und Oberleit) wird auch der Ab-
druck bei Lünig zu vergleichen sein.
Böttiger, Geschichte Sachsens, 2. Aufl. I. 36