1614
504 Das albertinische Sachsen.
und beider Fürstenhäuser Bedürfniß angeknüpfte Verbindung
fortsetzte und zu einem Ansträgalgerichte führte, welches zu
Calais, aus beiderseitigen Räthen bestehend, alle künftigen
Streitigkeiten zwischen ihnen binnen einem Monat entscheiden
sollte. So blieb für's erste dem Herzog Georg nichts übrig,
als dem Graf Edzard, den er mit Gewalt nicht verdrängen
konnte, die Regierung über die Ammelande als seinem Statt-
halter aufzutragen. Als aber Graf Edzard immer weiter ging
und Miene machte, den Herzog ganz aus Friesland zu verdrängen,
brach Georg (6. Januar 1514) mit Truppen von Leipzig nach
Friesland auf, nahm auch geldrische Truppen in Sold, ver-
bündete sich mit dem Bischof von Utrecht, Edzard aber mit
dem Herzog Karl von Geldern, der selbst Pläne auf Friesland
hatte, und insgeheim auch von Ludwig XII. von Frankreich
unterstützt wurde. Emlich unterwarfen sich die Gröninger dem
Herzog von Geldern (wie es zu geschehen pflegt, daß, wenn
zwei sich um eine Sache streiten, ein Dritter sie erhält). Un-
glücklicherweise waren auch die Truppen Georgs, die man die
schwarzen Haufen nannte, so wildes Volk, daß Jedermann gegen
sie gemeine Sache machte. So blieb endlich dem Herzog, als
der neue Versuch von 1514 völlig gescheitert war, nichts übrig,
als dieses Land, das ihm sowenig Nutzen und soviel Arger
brachte, ganz aufzugeben und seine NRechte darauf dem Erzherzog
Karl von Osterreich, Philippos Sohn und des Kaisers Maxi-
milian Enkel, für 200000 rheinische Gulden abzutreten. 1)
In der Zwischenzeit hatte Georg (G. December 1505) mit
König Ladislav von Böhmen zu Ofen eine Einung zur Ver-
folgung der Placker und Fehder und über einen Austrag bei
künftigen Irrungen und Gebrechen abgeschlossen; hatte entschie-
den, was für die Ober-, was bloß für die Erb-Gerichte gehöre
1) Die Bündnißurkunde und die voransgegangenen Geleitsbriefe in
Schöttgen und Krevsig, Diplom. Nachlese VI, 3, aus Rymer u.
Sanderson, Act. publ. Angl. XII, 275; XIII, 115—123 abgedruckt.
In diesem Bündnisse wurden von beiden Seiten der Kaiser und sein Sohn,
der König von Frankreich, die Erzbischöfe und Bischöfe von Köln und
Lilttich, auch der Hochmeister Friedrich von Sachsen und der Landgraf von
Hessen als Freunde vorbehalten (ercipiebantur).