Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

570 Das albertinische Sachsen. 
Kirchenschatz verzeichnet, die wegen Fastenübertretungen Gefan- 
genen freigegeben (1531), der Prediger Schumann durfte in 
aller Stille das Abendmahl lutherisch reichen, und Fräulein 
Emilie 1533 sich mit dem evangelischen Georg von Branden- 
burg vermählen. Natürlich erschien Georg nicht dabei und 
drohte bei solchen Schritten; aber weil er den Kurfürsten und 
die schmalkaldner Bundesfürsten fürchtete, ließ er es auch dabei 
für's erste bewenden. Endlich, nachdem ihn sein Schwieger- 
sohn Georg von Brandenburg und der Kurfürst durch die Zu- 
sage ihres Schutzes, wenn er der Religion wegen überzogen 
1536 werden sollte, beruhigt hatten, that am Michaelistage 1536 
Heinrich den letzten Schritt und erklärte sich offen für die Re- 
formation, und Dr. Jacob Schenk wurde aus Wittenberg be- 
rufen, der nun, doch mit Schonung der Schwachen, allmählich 
das Werk begann. Wohl drohte Georg mit Sperrung der 
Holzfläße, mit Verheirathung seines noch übrigen blödsinnigen 
Sohnes, damit Heinrich nicht Landeserbe werde, mit Einziehung 
15837 des Jahrgehaltes; allein Heinrich trat am 27. Februar 1537 
nun auch zum schmalkaldischen Bunde und wiederholte am 
6. Juli seine Beitrittserklärung zugleich im Namen seines 
Sohnes Moritz. Justus Jonas arbeitete bereits an einer 
Kirchenagende für das kleine Land, Spalatin und einige Räthe 
des Kurfürsten und des Herzogs an der Kirchenvisitation; Lu- 
thers Bibel, Postille, Katechismen wurden dem Volke und den 
Geistlichen empfohlen. Besonders verhinderte Spalatin, daß 
mit dem eingezogenen Kirchengute nicht willkürlich und zweck- 
widrig verfahren wurde, wie Heinrich selbst und sein Anton 
von Schönberg nicht übel Lust zu haben schienen. Auch den 
Domherren, Möuchen und Nonnen wurde nach einigem Streite 
mit dem Herzoge Unterhalt gewährt, endlich aber auch 
Dr. Schenk, der das Ansehen eines Bischofs über die neue 
Kirche üben wollte und sich bei Besetzung der geistlichen Stellen 
eine Art von Nepotismus zu Schulden kommen ließ, entfernt 
1558 (1538) und eine neue Visitation beßonnen. 
Georgs Abmahnen und Bitten, sein Drohen mit dem Kaiser 
und dem Koncil waren umsonst. Jetzt suchte er Heinrich we- 
nigstens die Erbfolge zu entziehen, die ihm bei dem Bläödsinne
	        
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