Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Herzog Heinrich der Fromme. 577 
lassenschaft, und auf das baare Geld und das Mobiliare 
machten Georgs Tochter, die Landgräfin von Hessen, und Georgs 
Enkel (von seiner Tochter Magdalene), der Kurfürst Joachim 
von Brandenburg, Ansprüche. So zwang die Geldnoth den 
Herzog Heinrich zu einem gern vermiedenen Schritte. Doch 
hoffte er die Reformationssache ganz mit Stillschweigen über- 
gehen zu können. Aber die Stände führten in gerechtem Un- 
muthe eine nachdrückliche und kräftige Sprache, beklagten sich 
bei der Reformation des Landes vorher nicht befragt worden 
zu sein, und empfahlen dem Herzog in des Bruders Fußtapfen 
zu treten, der sein Regiment mit ihrem Vorwissen bestellt habe. 
Besonders beschwerten sie sich über Eingriffe der Visitatoren 
in ihre Patronatsrechte, über neue Bürden beim Unterhalt der 
Geistlichen und Schulen; sie verlangten, daß Niecmand seines 
Glanbens wegen gedrückt, die noch vorhandenen Stifter und 
Klöster ohne ihre Einwilligung nicht aufgehoben, und Vermögen 
und Einkünfte der bereits eingegangenen zweckmäßig verwendet 
werden sollten. Wenn nun auch der Herzog den Rath der 
Ritterschaft über Verwaltung der Kirchengüter forderte und 
diese dazu einen Ausschuß aus ihrer und der Städie Mitte in 
Vorschlag brachte (welcher aber nicht zu Stande kam), wenn 
er die vorgeschlagene Münzverschlechterung zurücknahm, den Land- 
ständen ihre Privilegien bestätigte und sich im Ganzen nach- 
giebiger erwies; so verbarg er doch auch im Laudtagsabschied 
seinen Unwillen nicht und erklärte, „daß er sowohl ein Fürst 
sei als sein Bruder, daß er sich auch nicht weniger zu ihnen 
Gehorsams, denn seinem Bruder beschehen, und so wenigen 
Vertrauens nicht versehen; wollte sich auch ohne Einlassung 
einiger Fußtapfen wohl wissen umverweislichen zu halten“. lber 
die geistlichen Güter wurde nach langen Verhandlungen ent- 
schieden, daß sie durch einen ständischen Ausschuß und Segquestra- 
toren vor allen ausgemittelt und verzeichnet und dann mit jähr- 
licher Rechnungsablegung durch den Ausschuß zur besseren Be- 
soldung der Pfarrer, zur Aufhilfe der Universität und zum 
Troste gemeiner Laudschaft verwendet werden sollten. 1) Auch 
1) über diese Landtagsverhandlungen s. die Sammlung vermischter 
Böttiger, Geschichte Sachsens, 2. Aufl. I. 37
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.