Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

578 Das albertinische Sachsen. 
die Forderungen von Brandenburg wurden bald nachher, nach- 
dem Melchior von Osse, der berühmteste Rechtsgelehrte Leipzigs 
in jener Zeit, zuvor sein Gutachten hatte geben müssen, durch 
Vergleich erledigt. Hessen dagegen ging damals leer aus in 
Folge des heftigen Umvilleus, den man am dresdner Hofe über 
Philipps Doppelehe mit Margaretha von der Saal empfand, 
die derselbe bei seiner Schwester zu Nochlitz hatte kennen lernen. 
Ja Katharina trieb es sogar so weit, daß Heinrich die Mutter 
derselben 1540 auf ihrem Gute Schönfeld bei Dresden gefan- 
gen nehmen und über die Wahrheit der anfangs sehr geheim 
gehaltenen Sache scharf befragen ließ. 
Auffallend aber war die Erscheinung, daß Heinrich allmäh- 
lich immer lauer gegen den Kurfürsten und den schmalkaldischen 
Bund (auf den von ihm beschickten Conventen zu Arnstadt und 
Naumburg) wurde, dagegen aber eine Gesandtschaft an den 
Kaiser schickte, die aber nicht allzu gnädig empfangen wurde. 
Die Abneigung gegen Hessen wuchs, als sich Moritz eigenmächtig 
und gegen den Willen seiner Eltern in Erfüllung früher ge- 
schehener Verabredungen am 9. Jannar 1541 mit Pöilipps 
schöner Tochter Agnes vermählte. Daß er seine eigenen Wege 
gehe, hatte der Vater längst kopfschüttelnd bemerkt und darum 
ihm einen Theil der väterlichen Liebe entzogen, und wenn auch 
zuletzt auf Moritzens inständige Bitten eine Aussöhnung erfolgte, 
so kehrte doch nie die alte Herzlichkeit in das Verhältuiß zwischen 
Eltern und Sohn zurück. Elisabeth von Rochlitz, welche Kunde 
erhalten hatte, daß Katharina eine Begünstigung ihres jüngeren 
Sohnes im Sinne habe, fand es sogar für nothwendig, Moritz 
vor den Anschlägen seiner Mutter, besonders auch des arglistigen 
Anton von Schönberg, zu warnen und Johann Friedrich, der 
sich seinem Vetter stets freundlich und wohlwollend erwies, 
rieth ihm, sich sobald als möglich nach Dresden zu begeben, 
damit er nicht an dem Seinen verkürzt und sein Regiment ver- 
ringert werde. Wirklich verfügte Heinrich durch sein Testament 
vom 5. Mai 1541, an dessen Entwerfung Anton von Schön- 
berg wesentlichen Antheil hatte, der albertinischen Erbordnung 
Nachrichten VI, 111 ff. und die Zusätze dazu aus handschriftlichen Acten 
in Weisse, Geschichte der kursächs. Staalen 1II, 271ff.
	        
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