Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Herzog Heinrich der Fromme. 579 
ganz zuwider, daß seine Linder an seine beiden Söhne, Moritz 
und August, kommen sollten, wogegen aber Moritz (6. August) 
seierlich vor Notar und Zeugen protestirte und sich alle nach 
dem albertinischen Erbvertrage ihm zukommenden Rechte vor- 
behielt. Indessen nahm die Stumpfheit des alten Herzogs, 
den oft genug die Sehnsucht nach seinem stillen Erzgebirge an- 
wameln mochte, so zu, daß eine bedenkliche Stockung der Ge- 
schäfte einzureißen begann. Zuletzt konnte man ihn laum noch 
zur Unterschrift des Namens bringen. Das bewog etliche an- 
gesehene Mitglieder des ständischen Ausschusses, den Heinrich 
eben nach Dre sden berufen hatte, zu der Bitte, daß er Moritz 
mit seiner Gemahlin, die bis dahin noch in Hessen geblieben 
war, aun seinen Hof berufen und demselben einen Theil der 
Regierungsgeschäfte übertragen mage. Dies that denn auch 
Heinrich am 7. Angust. Aber bevor noch Moritz die Mit- 
regentschaft autrat, machte ihn der schon am 18. August 1541 
erfolgende Tod seines Vaters zum wirklichen Landesherrn. ) 
In seinem lieben Freiberg wollte Heinrich begraben sein. Dort 
machten seine alten Freunde, die Knappen, ihm die Gruft im 
Dome, und Bergmeister und Geschworne trugen ihn, den Ersten 
einer ehrwürdigen Fürstenreihe, die dort begraben liegt. Seine 
Tochter Sibylle war an den Herzog Franz von Lauenburg, 
Emilie au Markgraf Georg von Ausbach, und Sidonie wurde 
1545 an den Herzog Erich von Braunschweig vermählt, starb 
aber geschieden von ihm in einem Kloster zu Weißenfels. 
So kurz auch die Regierung Heinrichs war, so gewährte 
sie doch dem Lande das herrliche Geschenk der Reformation, 
und selbst die Passivität des Fürsten that ihr Vorschub. Man 
hat ihn den Frommen genannt, er hieße besser der Gemüth- 
liche oder der Patriarchalische. Auf ihn, einen Freund der 
Ruhe und der Tafel, so daß schon Andere essen sehen ihm Freude 
machte, mag man des Dichters Vers anwenden: „à mensa vitne 
plenus conviva recessib!“ — 
!) v. Langenn, Morit 1, 81—100. 
2) Chronicon ruthmicum Hamelense in Fr. Sprengers Gesch. 
der Stadt Hameln (1826, 8°%), S. 82. Doch wird nicht klar, was das 
für eine Weiberconspiration gewesen, wegen welcher sie vertrieben wurde. 
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1545
	        
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