Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Beginn seiner Regierung. 588 
könne; eine Stellung, freier als sie in jenem Bunde ihm je 
werden künnte, großartiger, weil sie sein eigenes Werk sein 
würde, und endlich entscheidender, weil er, seiner selbst gewiß, 
mit Einheit und Consequenz verfahren könnte. 1) 
Wir konnten den Erscheinungen der ersten Jahre von Moritz' 
Regierung vorauseilen, weil so Manches aus derselben in der 
Geschichte Johann Friedrichs schon erörtert werden mußte. Nur 
Einiges, was ihn als Fürst, als Kricger und als Protestant 
noch näher bezeichnet, mag hier seine Stelle finden. 
Des Vaters Testament, in welchem Herzog August zur 
gemeinschaftlichen Regierung mit Moritz bestimmt war, ließ 
Moritz neun Jahre uneröffnet und seinen Bruder an seinem 
Hofe ohne Land und Gehalt, doch fürstlich leben. Erst (6. Mai 
1544) versprach Moritz in einem Vertrage seinem Bruder die 
Administration des Hochstiftes Merseburg zu verschaffen und 
eine Anzahl Städte und Amter bis auf den Betrag von 
25000 Fl. jährlicher Einkünfte mit der ganzen Regierung zu 
überlassen. Als aber 1548 der Administrator August dem 
mainzer Weihbischof Sidonins das Stift zurückgab, um sich 
vermählen zu lönnen, erbielt er noch eine Anzahl Amier bis 
auf den Betrag von 40000 Fl., und selbst dieser wurde 1550 
noch um 6500 Fl. vermehrt, sowie auch August auf seinen 
Bruder in der Regierung folgen sollte ). — Am Hofe zeigte 
sich bald ein anderer Geist der Verwaltung: die alten Räthe 
Georgs, des Kaisers Freunde, traten wieder in den Vorder- 
grund. Anton von Schönberg wurde verhaftet und zur Rechen- 
schaft gezogen, die Frau Mutter, leicht die Schuldigste, schützte 
1) „Lucct in Duce Manritio . indoles ad virtutem egregia, 
milhilne de fatalihns periculis ermaninc cogitanti hic juvenis unus 
aliduanto Dost pracsidio universac Germanine futurus esse videtur “, 
schreibt Mclanchthon aun Brenz. Corp. Rel. IV, 911. über Moritz' au- 
sänglichen Beitritt zum schmalkaldischen Bunde s. Seckendork, Hlist 
Luther. III, 428. 
2) liber diese verschtedenen Verträge zwischen Moritz und August 
weillänsiger Weisse, Gesch. d. kurs. Staat. III. 279—283. Es waren 
endlich dic Städte und Ämter: Freiburg, Laucha, Sangerhausen, Weißen- 
sec, Kindelbrück, Sachsenburg und slatt des Hochstiftes Merseburg Weißen- 
fels, Eisenberg, Schwarzeuberg (nachher mit Wolkenstein vertauscht). 
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