Gründung der Fürstenschule. 585
Dresden und dann auf dem leipziger Landtage wurde theils
Verkauf theils Verpachtung der Kirchengüter beschlossen; und
endlich auf dem Ausschußtage zu Dresden (6. Jannar 1543)
ihre Verwendung so angeordnet, daß davon der Unterhalt der
Kirchen= und Schul-Diener verbessert, die Errichtung dreier
Landesschulen zu Meißen für 60, zu Merseburg (später Grimma
1550) zu 70, und zu Pforte (davon Schulpforte) für 100
Knaben bestritten würde. Diese Kuaben sollten zwischen 11 und
15 Jahren, zum Drittheil aus dem Adel sein und in Sprachen,
Zucht und Tugend sechs Jahre lang unterwiesen werden 7).
Ferner sollten die fähigeren unter ihnen Stipendien und Frei-
tische auf der Universität erhalten, die gleichfalls aus dem
Kirchengute zu gründen wären. Auch der lebenslängliche Unter-
halt der Ordenspersonen, deren man 1544 noch 184 zählte,
wurde davon bestritten. Nur einige Klösterhöfe und geringe
Klöster sollen zum Nutzen des Landesherru (zur Einlösung ver-
kaufter Stadtrenten) veräußert und dazu acht Personen nieder-
gesetzt werden, um mit ihnen die weitere Verwendung des
Kirchengutes zu berathen. Selbst die Rittergutsbesitzer und
Slädte, welche Kirchenlehen und Patronatsrechte im Belauf
von wenigstens 30 Fl. verloren hatten, bekamen zur Entschädigung
das Recht, Knaben für die Landesschulen zu präsentiren. So
wurde zuerst dem Nachtheile abgeholfen, den die Aufhebung
der Klöster und Stifter durch Vernichtung ihrer Schulen haben
mußte, und Tausenden nach und nach der Weg zu höherer
Bildung damit bereitet. Auch dadurch wurde diese Stiftung
wichtig, weil uun auch immer mehr einzelne Städte entweder
neue Schulen gründeten, oder die vorhandenen nach dem neuen
Muster der Landesschulen umbildeten. Nicht minder wichtig
waren die finanziellen und literarischen Verbesserungen, welche
Moritz der Landesuniversität aus den Kirchengütern zu Theil
werden ließ. Sie erhielt einc jährliche Zulage von 2000 Fl.,
1) Die näheren Bestimmungen, wie sie in der Landesordnung des
Herzogs von 1543 im C'odes Augustens I. 14.—17 stehen, das Personal
der Lehrer, Freiheit von Schulgeld, wie viel Kleidung, Schuhe, Papier,
Bücher, Betten jeder Schüler bekommen solle, mögen wohl Rivius' Werk
gewesen sein. Bogel, Leipziger Chronicon, S. 232.