Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Reichstag zu Augsburg 1548. 591 
Oagegen halte Karl für seinen 49. Geburtstag ein beson- 
deres Fest bereitet. Am 24. Febrnar 1548 wurde Moritz auf 
dem Weinmarkte zu Augaburg seierlich mit dem Kurfürsten- 
thume belehnt. Zugleich bestieg nach der üblichen Berennung 
des Gerüstes Graf Hoyer von Mausfeld die Tribüne, auf der 
der Kaiser und die Kurfürsten saßen, um für Herzog August, 
der unterdessen die Regentschaft Sachsens führte, die Mitbe— 
lehnung zu erhalten. Bei jeder der zehn Fahnen griff er mit 
an, als sie dargereicht und dann unter das Volk geworfen 
wurden 2). Aus einem ZFeuster seiner Herberge sah der von 
Spaniern bewachte und oft sehr unzart behandelte Johann 
Friedrich gelassen und selbst heiter der Belehnung zu. 
Wie das Reich so empfand auch der Papst, was der Sieg 
December 1547 von cinem Angenzeugen, B. Sastrow, in dessen Selbst- 
biographie, heransg. von Mohnike, II, 560, möchte sast an dem Ernste 
unsers Kurfürsten in dicser Sache zweifeln lassen. Als der Kaiser den 
beiden Kurfürsten in der Sache des Landgrasen eincn Veschcidstermin an- 
gesetzt, fuhr Moritz den Tag vorher im Schlitten nach München. Car- 
lowitz erinnerte den Kurfürsten an den morgenden Termin, aber Moritz 
wollle nichls hören. Da sagte Caklowitz: „Ich habe zuwege gebracht, 
vaß Ihr zum ansebenliben Churfürsten gerathen (geworden), Ir habl 
Cuch aber auf diesem Rcichslage so leichtsertig vorhalten, das Ir bei 
aller Nalionen furnemer Leute wie auch bei der Key. vund Kö. Ml. in 
hochster voracht lommen seit.“ Moritz haut aber die Pserde an und 
fährt sort. „Nun fahret jmmerhin ju aller Teussell Nahmen, das Cuch 
Gottes Element schenden musse mit Fahren mit all“, sluchte Carlowitz 
ihm nach. Doch scheint es Moritz weiter nicht ungnädig genommen zu 
baben. Sastrow gicbt Moritz Schuld, „daß er im bayerischen Frawen- 
zimmer Kuntschaft gemacht habe“ und führt 1I. ö. S. 88 ein erbanliches 
Pröbchen davon an. 
2) Die Fahnen bedeulelen die Kur, das Herzogthum Sachsen, die 
Landgrasschaft Thüringen, die Markgrafschaft Meißen, die Burggrasschaft 
Magdeburg, die Pfalz Sachsen, die Grasschaft Breue, das Pleißnerland, 
die Burggrasschaft Altenburg, und die rothe Fabuc, die den Blutbann 
bedeutete. Siehe den Vericht aus den haudschriftlichen Comitialacten in 
J. H. D. Göbels Viträgen zur Slaatsgeschichte von Europa unter 
Karl V. (Lemgo 1767), Vorrede S. XXIII. Außerdem Mameranns in 
Sim. Schardii, Serr. rer. germ. ((liesac 1073) II. 508—5I8. Meine 
histor. Stizze von Moritz'' Leben in Rochlitz, Mittheilungen I. 51—51. 
Erst nach dicser Belchunung scheint Moritz seinen förmlichen Platz im Kur- 
fürstencollegium erhalten zu haben. (B.)
	        
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