636 Inneres 1485 — 1553.
sie sich selbst geleert, theils geschah dies noch durch die Kirchen-
visitationen. Große Summen, die bisher von ihnen nach Rom
gezahlt worden, blieben nun im Lande, große Grunostücke kamen
aus der todten Hand der Geistlichkeit in die lebendig schaffende
der Weltlichen und selbst der mittelbare Gewinn, daß seit dem
Aufhören des ehelosen Lebens sich sehr bald ein Steigen der
Bevölkerung bemerkbar machte, darf nicht gering angeschlagen
werden. Wahrscheinlich hätte man bei der Einziehung der Klöster
noch ungleich mehr gewinnen müssen, wenn man bei derselben
systematischer hätte verfahren wollen oder können. So aber
konnte man mit Verzeichnung des Klostergutes erst dann be-
ginnen, wo böser Wille der früheren Insassen oder Eigennutz
Anderer schon Manches entfremdet hatte. Gegen die schon
angeführte Verwendung desselben für Dotation neuer Kirchen
und Schulen, für Universitäten, Stipendien und Co#wicte konnte
schwerlich etwas eingewendet werden, um so weniger, da mit
der Reformation eine große Anzahl Klosterschulen eingeben
mußte; auch in den Nonnenklöstern, mit dereu Wegfall nicht
mehr wie bisher der Bildung des weiblichen Geschlechtes und
der Versorgung manches adeligen Fräuleins ein Theil des
Kapitals und der Thätigkeit gewidmet werden konnte. Wirklich
trugen 1555 die Stände auf die Errichtung von drei Jung-
frauschulen zu Freiberg, Mühlberg und Langensalza an. ##
ihnen sollten 110 Personen leben, doch mit Einschluß der alten
Nonnen bis zu ihrem Absterben; leider kamen dieselben, wahr-
scheinlich aus Mangel an Geldmitteln, nicht zu Stande #).
Die Zahl dieser geistlichen Stiftungen in Sachsen beider
Linien war nicht unbedentend. Außer den Höfen und Sitzen.
welche der Johanniter= und deutsche Herren-Orden besaß, kom
men über 50 Mams= und 28 Nonnen-Klöster vor. Der
Franziscaner Mönchsklöster waren 14, der Benedictiner 7, der
Augustiner regulirten Chorherren 7, der Angustiner Einsiedler
oder Mönche 6, der Cistercienser 5, der Dominicaner 4; außer.
dem noch einige Antonier, Karthäuser, Cölestiner u. s. w. 7
1) S. Cod. Aug. 1, 46.
2) Die obige Zahl der Klöster gilt uur mit Ansnahme von Thüriu
gen, der Lausilen und einiger späleren Erwerbungen. Rechnet man diese