Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

636 Inneres 1485 — 1553. 
sie sich selbst geleert, theils geschah dies noch durch die Kirchen- 
visitationen. Große Summen, die bisher von ihnen nach Rom 
gezahlt worden, blieben nun im Lande, große Grunostücke kamen 
aus der todten Hand der Geistlichkeit in die lebendig schaffende 
der Weltlichen und selbst der mittelbare Gewinn, daß seit dem 
Aufhören des ehelosen Lebens sich sehr bald ein Steigen der 
Bevölkerung bemerkbar machte, darf nicht gering angeschlagen 
werden. Wahrscheinlich hätte man bei der Einziehung der Klöster 
noch ungleich mehr gewinnen müssen, wenn man bei derselben 
systematischer hätte verfahren wollen oder können. So aber 
konnte man mit Verzeichnung des Klostergutes erst dann be- 
ginnen, wo böser Wille der früheren Insassen oder Eigennutz 
Anderer schon Manches entfremdet hatte. Gegen die schon 
angeführte Verwendung desselben für Dotation neuer Kirchen 
und Schulen, für Universitäten, Stipendien und Co#wicte konnte 
schwerlich etwas eingewendet werden, um so weniger, da mit 
der Reformation eine große Anzahl Klosterschulen eingeben 
mußte; auch in den Nonnenklöstern, mit dereu Wegfall nicht 
mehr wie bisher der Bildung des weiblichen Geschlechtes und 
der Versorgung manches adeligen Fräuleins ein Theil des 
Kapitals und der Thätigkeit gewidmet werden konnte. Wirklich 
trugen 1555 die Stände auf die Errichtung von drei Jung- 
frauschulen zu Freiberg, Mühlberg und Langensalza an. ## 
ihnen sollten 110 Personen leben, doch mit Einschluß der alten 
Nonnen bis zu ihrem Absterben; leider kamen dieselben, wahr- 
scheinlich aus Mangel an Geldmitteln, nicht zu Stande #). 
Die Zahl dieser geistlichen Stiftungen in Sachsen beider 
Linien war nicht unbedentend. Außer den Höfen und Sitzen. 
welche der Johanniter= und deutsche Herren-Orden besaß, kom 
men über 50 Mams= und 28 Nonnen-Klöster vor. Der 
Franziscaner Mönchsklöster waren 14, der Benedictiner 7, der 
Augustiner regulirten Chorherren 7, der Angustiner Einsiedler 
oder Mönche 6, der Cistercienser 5, der Dominicaner 4; außer. 
dem noch einige Antonier, Karthäuser, Cölestiner u. s. w. 7 
1) S. Cod. Aug. 1, 46. 
2) Die obige Zahl der Klöster gilt uur mit Ansnahme von Thüriu 
gen, der Lausilen und einiger späleren Erwerbungen. Rechnet man diese
	        
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