Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

112 Die Administration Friedrich Wilhelms von Sachsen -Weimar. 
ließen sie doch noch deutlicher als die in Weimar gebliebenen 
Kopien erkennen, auf welche Weise sein ehemaliger Vormund, 
der Kurfürst August, in den Mitbesitz der reichen Erbschaft ge- 
langt war. Christian l. hatte zwar, wohl. aus Furcht, daß 
die Ernestiner die Sache doch einmal entdecken und daun ihr 
Recht fordern möchten, den Versuch gemacht, denselben gegen 
einen Theil von Altenburg zu vertauschen, doch hatte sich dies 
zerschlagen 1). Jetzt, durch die aufgefundenen Urkunden von 
dem Rechte seines Hauses auf ganz Henneberg überzeugt, trat 
der Herzog 1593 vor dem Ausschuß der kursächsischen Stände 
und den Gesandten des Mitvormunds mit der Forderung auf 
Restitution und Ersatz des bisherigen Verlustes an Nutzungen 
auf und drohte selbst, als man dieselbe nicht anerkennen wollte, 
an die erbverbrüderten Fürsten und den Kaiser gehen zu wollen. 
Endlich aber entschloß er sich, weniger wohl um dem Vorwurf 
zu entgehen, daß er seine Vormundschaft zum eigenen Vortheil 
ausgenutzt habe, als weil die Lage der Dinge um geringe 
Aussicht auf erfolgreiche Durchsetzung seiner Ansprüche bot, sich 
bei dem ständischen Anerbieten einer Erhöhung seines Gehaltes 
um 10000 Fl. zu beruhigen ?) und die Sache bis zur Voll- 
jährigkeit seiner Mündel aufzuschieben. Kaum aber war nach 
Eintritt derselben die Sache wieder angeregt worden, als des 
Herzogs Tod den Kiurfürst Christian II. zum Vormund von 
dessen Kindern machte, ihn somit in Stand setzte, die Wieder- 
herausgabe jener nach Weimar zurückgenommenen Urkunden zu 
erzwingen und dadurch den Ernestinern ihr Hauptbeweismittel 
zu entreißen, so daß die Sache vorerst abermals ins Stocken 
gerieth. 
Mit dem Antritt der eigenen Regierung übernahm Chri- 
stian II. zugleich die Vormundschaft über seine beiden jüngeren 
1) Schultes, Diplom. Gesch. des Hauses Henneberg II, 334 ff. 
2) Freilich stellte sich bei der Nechuungsablegung von 1001 heraus, 
daß seine Verwaltung außer den jährlichen 30000 Fl. über 1 Mill. Fl. 
gekostet hatte.
	        
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