112 Die Administration Friedrich Wilhelms von Sachsen -Weimar.
ließen sie doch noch deutlicher als die in Weimar gebliebenen
Kopien erkennen, auf welche Weise sein ehemaliger Vormund,
der Kurfürst August, in den Mitbesitz der reichen Erbschaft ge-
langt war. Christian l. hatte zwar, wohl. aus Furcht, daß
die Ernestiner die Sache doch einmal entdecken und daun ihr
Recht fordern möchten, den Versuch gemacht, denselben gegen
einen Theil von Altenburg zu vertauschen, doch hatte sich dies
zerschlagen 1). Jetzt, durch die aufgefundenen Urkunden von
dem Rechte seines Hauses auf ganz Henneberg überzeugt, trat
der Herzog 1593 vor dem Ausschuß der kursächsischen Stände
und den Gesandten des Mitvormunds mit der Forderung auf
Restitution und Ersatz des bisherigen Verlustes an Nutzungen
auf und drohte selbst, als man dieselbe nicht anerkennen wollte,
an die erbverbrüderten Fürsten und den Kaiser gehen zu wollen.
Endlich aber entschloß er sich, weniger wohl um dem Vorwurf
zu entgehen, daß er seine Vormundschaft zum eigenen Vortheil
ausgenutzt habe, als weil die Lage der Dinge um geringe
Aussicht auf erfolgreiche Durchsetzung seiner Ansprüche bot, sich
bei dem ständischen Anerbieten einer Erhöhung seines Gehaltes
um 10000 Fl. zu beruhigen ?) und die Sache bis zur Voll-
jährigkeit seiner Mündel aufzuschieben. Kaum aber war nach
Eintritt derselben die Sache wieder angeregt worden, als des
Herzogs Tod den Kiurfürst Christian II. zum Vormund von
dessen Kindern machte, ihn somit in Stand setzte, die Wieder-
herausgabe jener nach Weimar zurückgenommenen Urkunden zu
erzwingen und dadurch den Ernestinern ihr Hauptbeweismittel
zu entreißen, so daß die Sache vorerst abermals ins Stocken
gerieth.
Mit dem Antritt der eigenen Regierung übernahm Chri-
stian II. zugleich die Vormundschaft über seine beiden jüngeren
1) Schultes, Diplom. Gesch. des Hauses Henneberg II, 334 ff.
2) Freilich stellte sich bei der Nechuungsablegung von 1001 heraus,
daß seine Verwaltung außer den jährlichen 30000 Fl. über 1 Mill. Fl.
gekostet hatte.