Jlllich-clevescher Erbstreit. 11#
gekommene Kurfürstin Anna von Brandenburg an, „wo er
in das Land Jülich zieht, daß der Teufel mich und das ganze
Haus Sachsen holen soll, wo ich dann nicht in die Marken
komme"“; er wolle ihm so das Seine nehmen, daß er nicht
mehr Kurfürst sein solle und eine andere Linie dazu erheben;
er wolle nach Prag ziehen, und in vier Wochen werde die
Sache klar sein. Auf einer Zusammenkunft zu Naumburg,
26. August 1609, ließ er sich von den Ernestinern mit der
Durchführung ihrer gemeinschaftlichen Rechte beauftragen. Allein
während er diese mit Nachdruck zu vertreten in Übereinstimmung
mit seinen vor einem Kriege zurückscheuenden Ständen so wenig
Willens war, daß er das Auerbieten des Landgrafen Moritz,
ihm mit Gewalt zum Rechte zu verbelfen, ablehnte, und sich
dafür auf staatsrechtliche Deductionen am Kaiserhofe beschränkte,
hatten sich bereits Neuburg und Brandenburg trotz kaiserlichen
Verbots mit den Waffen in der Hand des Landes bemächtigt
und sich, durch das Erscheinen des Erzherzogs Leopold, als
kaiserlichen Sequestrators, gleichmäßig bedroht, über den gemein-
schaftlichen Besitz desselben verglichen. Kurfürst Christian da-
gegen traute den bündigen Versicherungen des Kaisers, daß
die Sequestration das einzige Mittel sei, um die sächsischen
Ansprüche gegen die übrigen Prätendenten aufrecht zu erhalten,
und daß des Kaisers Nichterspruch zu niemandes anderen als
Kursachsens Gunsten lauten werde, so blindlings, daß er auch
gegen die Verlockungen der französischen Minister taub blieb,
welche das „alte verschimmelte Recht Sachsens“ wieder gültig
zu machen versprachen, wenn er von des Kaisers Seite auf
die Frankreichs hinübertreten würde, vielmehr durch seinen Ge-
sandten Helffruh in London dahin wirkte, daß sein Schwager
Jacob l. ein feindliches Auftreten gegen den Kaiser ablehnte
und sich nur zu friedlicher Vermittelung in der jülichschen
Angelegenheit erbot 1). Allein den vollendeten Thatsachen
gegenüber blieb die Belehnung, welche der Kaiser 7. Juli 1610
zu Prag, wohin er den Kurfürsten nebst mehreren katholischen
Fürsten zu Berathung der Reichs= sowie seiner Hausangelegen-
1) Gindely, Rudolf II. und seine Zeit (1863) II, 73. 86.
16009
1610