Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Jlllich-clevescher Erbstreit. 11# 
gekommene Kurfürstin Anna von Brandenburg an, „wo er 
in das Land Jülich zieht, daß der Teufel mich und das ganze 
Haus Sachsen holen soll, wo ich dann nicht in die Marken 
komme"“; er wolle ihm so das Seine nehmen, daß er nicht 
mehr Kurfürst sein solle und eine andere Linie dazu erheben; 
er wolle nach Prag ziehen, und in vier Wochen werde die 
Sache klar sein. Auf einer Zusammenkunft zu Naumburg, 
26. August 1609, ließ er sich von den Ernestinern mit der 
Durchführung ihrer gemeinschaftlichen Rechte beauftragen. Allein 
während er diese mit Nachdruck zu vertreten in Übereinstimmung 
mit seinen vor einem Kriege zurückscheuenden Ständen so wenig 
Willens war, daß er das Auerbieten des Landgrafen Moritz, 
ihm mit Gewalt zum Rechte zu verbelfen, ablehnte, und sich 
dafür auf staatsrechtliche Deductionen am Kaiserhofe beschränkte, 
hatten sich bereits Neuburg und Brandenburg trotz kaiserlichen 
Verbots mit den Waffen in der Hand des Landes bemächtigt 
und sich, durch das Erscheinen des Erzherzogs Leopold, als 
kaiserlichen Sequestrators, gleichmäßig bedroht, über den gemein- 
schaftlichen Besitz desselben verglichen. Kurfürst Christian da- 
gegen traute den bündigen Versicherungen des Kaisers, daß 
die Sequestration das einzige Mittel sei, um die sächsischen 
Ansprüche gegen die übrigen Prätendenten aufrecht zu erhalten, 
und daß des Kaisers Nichterspruch zu niemandes anderen als 
Kursachsens Gunsten lauten werde, so blindlings, daß er auch 
gegen die Verlockungen der französischen Minister taub blieb, 
welche das „alte verschimmelte Recht Sachsens“ wieder gültig 
zu machen versprachen, wenn er von des Kaisers Seite auf 
die Frankreichs hinübertreten würde, vielmehr durch seinen Ge- 
sandten Helffruh in London dahin wirkte, daß sein Schwager 
Jacob l. ein feindliches Auftreten gegen den Kaiser ablehnte 
und sich nur zu friedlicher Vermittelung in der jülichschen 
Angelegenheit erbot 1). Allein den vollendeten Thatsachen 
gegenüber blieb die Belehnung, welche der Kaiser 7. Juli 1610 
zu Prag, wohin er den Kurfürsten nebst mehreren katholischen 
Fürsten zu Berathung der Reichs= sowie seiner Hausangelegen- 
1) Gindely, Rudolf II. und seine Zeit (1863) II, 73. 86. 
16009 
1610
	        
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