186 Kurfürst Johann Georg I.
So war also der Kurfürst von Sachsen aus seiner bis-
herigen Neutralität herausgetreten und ein Verbündeter des
Kaisers geworden. Ein letzter Versuch der Böhmen, ihn
durch die Aussicht auf Ober= und Niederösterreich anzulocken, den
die österreichischen Stände durch Stahremberg und einen Bruder
des Oberhofpredigers Hos v. Hobönegg bei ihm befürworten
ließen, glitt so wirkungslos ab wie die Gesandtschaften der
Könige von Schweden und von England. Jndes dauerte es
bei der Schwerfälligkeit des damaligen Kriegswesens bis Ende
August, ehe das sächsische Heer unter des Kurfürsten und des
Grafen Wolf v. Mausfeld Commando gegen die Lausitz aufbrach.
Ein Manifest an die Lansitzer (Stolpen, 26. August) ging
ihm voraus 1). Allein der größte Theil der sächsischen Ritter-
schaft weigerte sich zu erscheinen, da sie kraft ihrer Privilegien
nicht außer Landes geführt werden dürften, auch der Zug ohne
Zustimmung der Landschaft unternommen worden sei, und
erklärte geradezu, „daß sie sich gegen ihre lieben Nachbarn
und Freunde keiner Thätlichkeit unterfangen könnten“, eine
Widersetzlichkeit, an der die Abneigung gegen den Zweck des
Krieges und die Unlust an den veralteten persönlichen Ritter-
diensten wohl gleichen Antheil hatten. Der Streit darüber
zog sich in die Länge und erlosch schließlich, ohne zur Ent-
scheidung gebracht zu sein, mit der Abschaffung der wirklichen
Ritterdienste von selbst.
Der Kurfürft sendete den Obersten Jac. v. Grünthal an
die oberlausitzer Stände nach Bautzen, um ihre Erklärung zu
fordern; derselbe wurde aber von dem Anführer der Truppen,
welche der Markgraf Johann Georg von Jägerndorf mittlerweile
gegen den Willen der Bürgerschaft in die Stadt geworfen hatte,
gefangen genommen, so daß sich der Kurfürst gensthigt sah zur
Belagerung derselben zu schreiten; allein bei der Untauglichkeit
der Truppen und des Materials und bei dem Regenwetter
bätte dieselbe leicht zu einem im Vergleich zu den schnellen
Fortschritten der Baiern doppelt empfindlichen Mißerfolge führen
können, wenn nicht die unbegreifliche Unthätigkeit des Markgrafen
1) Londorp II, 197.