140 Kurfürst Johaun Georg 1.
Hilfe zu verhandeln. 1) Hier beschloß man nun zwar sich durch
Aufstellung von 2000 Mann zu Roß und 600 zu Fuß in
Vertheidigungsstand zu setzen; dem Gesuche der Niedersachsen
aber um Unterstützung ihrer bewaffneten Neutralität wurde,
da Rursachsen aus engstlicher Schen, durch Unterstützung der
bedrängten Protestanten etwa den Anhängern des Pfalzgrafen
Vorschub zu leisten, sich dagegen erklärte, keine Folge gegeben.
Es geschah wohl nicht ohne die Absicht, auf die Stimmung
seines Verbündeten einzuwirken, daß der Kaiser ihm jetzt, 13. und
20. Juui 1623, für die aufgewandten und zu 6,7909219 Thlr.
berechneten Kriegskosten wirklich in den unterpfändlichen Besitz
der Lausitzen feierlich einsetzte; die vier obersten Beamten, der
Landvoigt, der Landeshauptmann, der Gegenhäudler und der
Kammerfiscal, sollten sowohl in kaiserlicher als in kurfürstlicher
Pflicht stehen, der Religionsstand und die Privilegien des Landes
wurden von neuem anerkannt und bestätigt.:) Demnoch be-
schwichtigte dies des Kurfürsten Widerspruch gegen das Verfahren
des Kaisers noch keineswegs. Erst nach mehrfachen, haupt-
sächlich durch Landgraf Ludwig von Hessen-Darmstadt gepflogenen
Unterhandlungen brachte ihn Kirfürst Schweikhart von Mainz
zu Schleusingen, Juni 1624, dahin, daß er Maximilian, jedoch
nur auf Lebenszeit und ohne Nachtheil für die NRechte des
kurpfälzischen Hauses als Kurfürsten auerkannte und in die
Aufnahme desselben in den Kurverein willigte, ohne jedoch die
Entfernung der Kriegsheere aus den Ländern der evangelischen
Stände, welche er anfangs zur Bedingung seiner Zustimmung
gemacht hatte, erreicht zu haben. Brandenburgs Widerstand
dagegen wich auch Johann Georgs Bemühungen nicht und
wurde erst durch Wallensteins furchtbare Nähe gebrochen. Großes
hatte der Kaiser erreicht, aber Weniges schien ihm ausreichend
um Johann Georg beim Guten zu erhalten: er gab ihm 1615
1) v. Hellfeld, Beiträge z. Staatsrecht u. Gesch. v. Sachsen
(1788) II, 208 ff. u. Gretschel, Gesch. d. sächs. Volkes II. 224 f.
2) Die Immissionsurkunde und Receß wegen der Odberlausitz bei
Grosser, Lausitzer Merkwürdigkeiten, S. 244 ff., die wegen der Nieder-
lansitz sehlen; Weiße IV, 277.